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Kein Kurzarbeitergeld für Krankenhäuser

Klarstellung des BMG

Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen nach dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz in Anspruch nehmen, haben nach einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit (Az. 75095/7505 vom 15. April 2020) keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Weitere Informationen finden Sie in der BMG-Stellungnahme.

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