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Krankenhauszukunftsfonds – Förderzwecke und Verfahren

Grundlage der Förderung und erste Schritte

Verfahren und Voraussetzungen des Förderantrages

Das Förderprogramm ist verfahrenstechnisch als Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds mit einer analogen Mittelverwendung konzipiert. Das bedeutet:

Die Krankenhausträger können ihren Förderbedarf beim jeweiligen Land unter Nutzung der in Kürze bundeseinheitlich vom BAS bereitgestellten Formulare anmelden.

Das Land hat drei Monate nach Bedarfsanmeldung des Krankenhauses Zeit, zu entscheiden, ob und für welche Vorhaben eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt werden soll. Die Anträge der Länder für die Fördersumme des Krankenhauszukunftsfonds müssen bis spätestens zum 31.12.2021 beim BAS vorgelegt werden.

Investitionen in die digitale Infrastruktur oder die Notfallversorgung der Krankenhäuser werden nur unter zwei wesentlichen Voraussetzungen gefördert:

  • 30% der Investitionskosten der Fördermaßnahme müssen Land, der Krankenhausträger oder beide gemeinschaftlich übernehmen.
  • die Maßnahme darf erst nach dem 02.09.2020 begonnen werden.

Förderrichtlinien

Aktuell sind die genauen Bedingungen für die Förderungsfähigkeit noch nicht bekannt. Das BAS wird bis zum 30.11.2020 konkrete Förderrichtlinien erstellen.

Förderzwecke

Die nach § 14a KHG förderfähigen Vorhaben werden in § 19 der durch das KHZG ergänzten Krankenhausstrukturfonds-Verordnung nach elf Sachverhalten differenziert. Sie reichen bezogen auf die Digitalisierung von

  • Patientenportalen für digitales Aufnahme- und Entlassmanagement,
  • digitalem Medikationsmanagement,
  • elektronischer Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen,
  • Maßnahmen zur IT-Sicherheit bis zu
  • sektorenübergreifenden telemedizinischen Netzwerkstrukturen. 

Vom gesamten Fördervolumen der max. 4,3 Mrd. € sind mindestens 15% der beantragten Fördermittel zur Verbesserung der IT-Sicherheit einzusetzen.

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die KfW wird mit einem begleiteten Kreditprogramm die Krankenhausträger beim Aufbringen des Eigenanteils der Investitionsmittel unterstützen. Hierfür wurde sie vom BAS beauftragt.

Evaluierung

Das BMG wird bis Feb.2021 eine Forschungseinrichtung beauftragen, die den Umsetzungsstand der digitalen Maßnahmen in den Krankenhäusern nach der Förderphase überprüfen wird. Eine Sanktionierung bei Nichteinführung der Fördermaßnahmen ist ab dem 01.01.2025 vorgesehen.

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