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Krisenmanagement als Aufgabe des Aufsichtsrats

Worauf in der Krise zu achten ist

Veränderte Rolle des Aufsichtsrats

In der Regel findet die Aufsichtsratsarbeit in einem formalisierten Rahmen mit einem festgelegten Sitzungsturnus und weitgehend standardisierten Agenden statt. In Zeiten der Krise müssen Aufsichtsräte und Geschäftsleitung enger und intensiver zusammenarbeiten, um kurzfristig auf Veränderungen reagieren zu können. Dies erfordert u. a. ein zeitlich deutlich höheres Engagement der Aufsichtsratsmitglieder.

Auch die Rolle von Aufsichtsratsmitgliedern verändert und wächst in Krisenzeiten über die Kontrolle und Überwachung der Geschäftsleitung hinaus. Gefragt sind dann konstruktive und kritische Gesprächspartner, die im Idealfall bereits krisenerfahren sind.

Faktisch übernehmen Aufsichtsräte damit mehr Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg.

Risikomanagement in Unternehmen

Eine Form von Risikomanagement findet sich in fast allen Unternehmen, in unterschiedlicher Ausprägung. Aber wer möchte sich schon in wirtschaftlich guten Zeiten umfassend mit Frühwarnsystemen und möglichen Krisenszenarien befassen, da diese doch nicht absehbar eintreten? Gerade diese ruhigen Zeiten sollten jedoch genutzt werden, um mögliche Risiken und Reaktionsprozesse zu beleuchten. Hier kann es sich anbieten, externe Berater hinzu zu ziehen, die diesen Prozess unabhängig und mit besonderer Branchenerfahrung begleiten. Weiterführende Anregungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Damit Risikomanagement auch in Form von frühzeitigen Warnungen gut funktionieren kann, bedarf es eines angemessenen Berichtswesens und individueller Kennzahlen, die Veränderungen im Zeitablauf aussagekräftig darstellen. Anregungen, welche Kennzahlen hier beispielsweise beobachtet werden können, können Sie in unserem jeweiligen Beitrag "Kennzahl des Monats" holen. 

Die Besetzung des Aufsichtsrats im Blick haben

Kurzfristig und in Krisenzeiten lässt sich die Besetzung des Aufsichtsrats nicht ändern. Diversifikation ist in so fern bei der Besetzung von Aufsichtsräten von Anfang an das Zauberwort. In einem solchen Gremium sollten möglichst unterschiedliche Kompetenzen, Personen, Altersgruppen etc. vertreten sind. Kurzfristig können fehlende Erfahrungen im Krisenmanagement, sowohl was die Leitungs- als auch die Überwachungsgremien betrifft, durch die Beauftragung von externen Beratern kompensiert werden, die interimsweise unterstützen können.

Eine weitere Maßnahme zur Qualifizierung von Aufsichtsräten sind individuelle Schulungen, die auf spezielle, erforderliche Kompetenzvermittlung für Aufsichtsräte abzielen.

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