ÖÖP – Experiment oder Erfolgsgarant?

Prominente Negativbeispiele von Öffentlichen-Privaten Partnerschaften (ÖPP) sowie die Kritik des Bundesrechnungshofes an selbigen führen zu einem Umdenken in Richtung Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft (ÖÖP).

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Studie Öffentlich-Öffentliche Partnerschaften 2018

Titelbild der ÖÖP-Studie 2018

Die Studienergebnisse zeigen, dass ÖÖPs heute in allen Bereichen der öffentlichen Leistungserbringung zu finden sind. Insbesondere im Bereich Verwaltung werden bereits viele ÖÖP-Projekte realisiert (27 %). Als Hauptgründe für die Zusammenarbeit nennen die Teilnehmer vor allem das Bewältigen von komplexen Aufgaben (95 %), welches auch mehrheitlich realisiert werden kann.

Rechtliche und steuerliche Umwelt stellt Herausforderung dar

Die Betrachtung der rechtlichen Umwelt von ÖÖPs ist von einer hohen Komplexität geprägt. Diese spiegelt sich auch in den Befürchtungen der Teilnehmer wider. Insbesondere das Vergaberecht sowie das Steuerrecht werden als Hindernisse in Bezug auf die Umsetzung einer ÖÖP wahrgenommen. Bei Letzteren spielt sicherlich die Umsatzsteuerreform § 2b UStG eine tragende Rolle, deren Auswirkungen es auf Grund der Übergangsregelung bis Ende 2020 noch abzuwarten gilt.

"Wir unterstützen die interkommunale Zusammenarbeit und Formen der Kooperation beim Deutschen Städtetag. Welche Form die Kommunen wählen ist eine an den örtlichen Gegebenheiten auszurichtende Entscheidung. Sie hängt auch immer von der Wirtschaftlichkeit der Lösung ab. Die Aspekte, die es dabei zu berücksichtigen gilt, sind bestmögliche Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ein wichtiger Aspekt ist auch das gegenseitige Vertrauen der Partner. Ist es eine win-win Situation für die Beteiligten? Ist es effizienter gemeinsam zu agieren, - auch kostengünstiger? Die Begegnung auf Augenhöhe ist dabei eine wichtige Voraussetzung, um ein gemeinsames Projekt auf den Weg zu bringen."

(Verena Göppert, Deutscher Städtetag, Ständige Stellvertreterin des Hauptgeschäftführers)

Teilnehmer planen ÖÖPs zukünftig auszubauen

Trotz der rechtlichen und steuerlichen Hindernisse scheinen die Vorteile von ÖÖPs in den Augen der Teilnehmer zu überwiegen. Viele Körperschaften planen bereits weitere Partnerschaften für die Zukunft, darunter existieren sogar konkrete Pläne bis 2023. Insbesondere in den Bereichen Infrastruktur sowie Verwaltung und Verkehr arbeiten die Teilnehmer schon konkrete Umsetzungspläne aus. Insgesamt scheinen ÖÖPs aus Sicht der Teilnehmer folglich eher Erfolgsgarant als Experiment zu sein.

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Faktenüberblick

Ein Einblick

ÖÖPs lassen sich bereits an vielen Stellen finden -  und das erfolgreich. In der Regel können die mit der Partnerschaft verbundenen Ziele auch realisiert werden (vgl. Grafik).

  • 27 % der Befragten arbeiten im Bereich der Verwaltung mit anderen Stellen der öffentlichen Hand zusammen
  • 4 Partner sind im Mittel an einer ÖÖP beteiligt
  • 95 % der Teilnehmer geben die Bewältigung komplexer Aufgaben als einen der Hauptgründe für die Partnerschaft an
  • 63 % der Körperschaften definieren Erwartungen und Ziele der Zusammenarbeit in der Regel vorab und dokumentieren diese schriftlich
Grafik: Wortwolke - verschiedene Begriffe

Die Teilnehmer planen ÖÖPs in Zukunft weiter voranzutreiben (siehe Grafik):

  • 17 % der Teilnehmer planen zukünftig im Bereich Infrastruktureinrichtungen mit anderen Stellen der öffentlichen Hand zusammenzuarbeiten – 19 % bei Aufgaben der Verwaltung
  • 7 % der Befragten haben konkrete Pläne für eine Partnerschaft im Jahr 2023 im Bereich Abfallentsorgung. In den Handlungsfeldern Infrastruktureinrichtungen, Verwaltung und Verkehr/ÖPNV sind es ebenfalls je 7 %.
  • 91 % der Befragten halten beidseitiges Vertrauen für ein (eher) wichtiges Erfolgskriterium
Diagramm: Pläne für weitere ÖÖPs (Angaben in %)

Studienkonzepte & Stichprobe

Die Studie war als Online-Befragung im Sommer 2018 für kommunale Wahlbeamte, Amtsleiter, Dezernenten und Kämmerer sowie Vorstände bzw. Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen, kommunaler Gesellschaften und Zweckverbände zugänglich. Es haben sich 281 Personen beteiligt.  53 % der Teilnehmer sind bei einer Gebietskörperschaft tätig, 20 % bei einer Gesellschaft in Privatrechtsform, 16 % in einer Anstalt des öffentlichen Rechts, 5 % in einem Zweckverband und 6 % bei Sonstigen. Die Mehrheit der Befragten ist in einer Leitungsposition tätig.

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