Am 23.11.2018 hat das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) den Bundesrat passiert und ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Zur Unterstützung der Leistungserbringung der medizinischen Behandlungspflege wird es einen Personalzuschlag geben, der von den Krankenkassen refinanziert wird. In der Praxis zeigt sich aber, dass zur Besetzung dieser Stellen häufig kein Personal verfügbar ist und Unklarheiten bestehen, ob und wie diese Stellen seitens der Krankenkassen refinanziert werden.
Es wird unterschiedlich bewertet, wie das Merkmal der „Zusätzlichkeit“ auszulegen ist, welche Fristen hierbei gelten sollen und ob z.B. der Einsatz von Fremdpersonal in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden kann. Finanziert wird der Vergütungszuschlag von den Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen durch zu leistende Beiträge über den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Die Auszahlung selber erfolgt dann über die Pflegeversicherung. Der zu refinanzierende Stellenanteil ist in § 8 Absatz 6 Satz 6 SGB XI geregelt. Auf Antrag sind bis zu 2,0 VK refinanzierbar.
Der Gesetzgeber setzt ein deutliches Signal, Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag zu unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung weiter zu verbessern. Das ist durchaus zu begrüßen, nachdem die Personalsituation bereist durch die zusätzlichen Betreuungskräfte und in einzelnen Bundesländern durch Anpassungen der Personalschlüssel verbessert worden ist. Jedoch ist unverändert keine klare Linie zu erkennen, welche Demografiestrategie verfolgt wird und wie zukünftig die Versorgung der stark wachsenden Zahl der Pflegebedürftigen gestaltet werden soll.