Neuigkeiten

Umsatzsteuer bei Kooperationen

Selbständige Zusammenschlüsse & Umsatzsteuer

Nach europäischem Recht sind Leistungen von Zusammenschlüssen bestimmter Unternehmer an diese selbst von der Umsatzsteuer befreit, wenn

  • der Zusammenschluss selbst umsatzsteuerlicher Unternehmer ist,
  • keinen Gewinn macht (also bloß Kosten verteilt),
  • die Leistungen unmittelbar für die Ausübung der Tätigkeiten der Mitglieder bezogen werden und
  • keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.

Deutschland ist diesbezüglich von der EU-Kommission erfolgreich verklagt worden und aufgefordert die EU-Norm in nationales Recht zu überführen. Das ist bislang noch nicht passiert, es ist auch nicht absehbar wann das erfolgen wird.

Dessen ungeachtet beschäftigt sich auch die Justiz mit diesen Fragestellungen - beispielsweise der BFH mit seinem Urteil vom 06.09.2018. In diesem Fall (Aktenzeichen R V 30/17) geht es um eine Genossenschaft, die Datenverarbeitungsleistungen für ihre Mitglieder (Krankenversicherungen) erbringt. Das örtliche Finanzgericht hat die Befreiung von der Umsatzsteuer zugesprochen. Dem BFH war die Begründung dafür aber nicht ausreichend. Insbesondere die Voraussetzung des Wettbewerbsschutzes müsste in dem Fall anders ausgelegt werden.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert eine praktikable Lösung für diese Befreiung zu schaffen, die dem Grundsatz der Neutralität des Umsatzsteuerrechts genügt. Dann würde auch für die Gerichte eine Leitlinie entstehen, die dem Wildwuchs von Auffassungen entgegentritt und die „Rechtsetzung“ nicht den Gerichten überlässt.