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Compliance im Unternehmen – Was bedeutet das eigentlich?

Eine Erklärung

Immer wieder sorgen spektakuläre Unternehmensskandale, Urteile oder anlassbezogene Gesetzesentwürfe dafür, dass das Thema Compliance verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Hierbei wird deutlich, dass es im Grunde nicht die eine richtige Definition des Begriffes gibt. Nach einer recht allgemeingültigen Erklärung des Begriffs „Compliance“ versteht man hierunter die:

„Gesamtheit aller Maßnahmen, um das rechtmäßige Verhalten der Unternehmen, der Organmitglieder und der Mitarbeiter im Blick auf alle gesetzlichen Gebote und Verbote zu gewährleisten“.

Der Begriff „Compliance“ wie auch der gesamte „Compliance-Gedanke“ haben ihren Ursprung in den angelsächsischen Staaten, wie z. B. Großbritannien, Australien oder den USA. Seit Juni 2007 greift auch der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Ziffer 4.1.3 den Begriff auf: „Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Neben dem Kodex finden sich weitere gesetzliche Grundlagen, die das Thema Compliance zwar berühren, dieses jedoch nicht konkret benennen.“

In Ziffer 4.1.3 DCGK heißt es weiter

„Er soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen“.

Bereits aus diesem Verständnis folgt, dass unter Compliance auch eine Methode oder Herangehensweise zur Sicherstellung rechtmäßigen und richtlinienkonformen Verhaltens aller Beteiligten eines Unternehmens (Compliance-Management-System (CMS) genannt) zu verstehen ist, welches im Unternehmen zu installieren und vorrangig auch zu leben ist.