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Wirtschaftlichkeit im Bestand

Systematisches Immobilienmanagement ein zentraler Bestandteil?

Bedingt durch die demografische Entwicklung steht eine steigende Nachfrage knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen gegenüber. Die Rahmenbedingungen der stationären Altenhilfe sind daher auch durch einen zunehmenden Kosten- und Wettbewerbsdruck gekennzeichnet.

Zusätzlich erhöht das Landesrecht in verschiedenen Bundesländern den Druck zum professionellen Immobilienmanagement. Für eine große Zahl von Trägern bestehender Einrichtungen besteht aktuell aufgrund erhöhter Anforderungen an die Gebäudequalität (u.a. Baden-Württemberg, Bayern und NRW) oder geänderter Präferenzen der zu Pflegenden die Notwendigkeit, ihre veralteten Einrichtungen zu sanieren oder Ersatzneubauten zu erstellen.

Im Gegensatz zu früher stellt jedoch die Politik für den Erhalt und die Entwicklung der notwendigen Pflege-Infrastruktur keine öffentlichen Mittel mehr zur Verfügung.

Dies bedeutet, dass das Immobilienrisiko vollumfänglich auf den Immobilieneigentümer übergegangen ist und die Investitionsmittel zunächst vom Träger der Einrichtung aufzubringen sind und eine Refinanzierung erst im Nachhinein als Bestandteil des Preises (Investitionskostensatz), den der Leistungsempfänger zu entrichten hat, erfolgt.

Die BSG-Urteile vom 08.09.2011 haben in der gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber der Bewohner zu einem Gewinnverbot geführt. Die Pflegeeinrichtungen in NRW sind zur Führung sog. virtueller Konten verpflichtet, so dass die zur Verfügung stehende Einnahmen sowie notwendige Ausgaben für die Ersatzbeschaffung der sonstigen Anlagegüter (§ 4 APG DVO) und die Instandhaltung (§ 6 APG DVO) gegenüber den Landschaftsverbänden nachzuweisen sind.

Bei Überschreitung der sog. Kappungsgrenzen nicht verausgabter Mittel drohen Kürzungen der Investitionskostensätze.

Aber auch in anderen Bundesländern wie Bayern ist für den Bereich der Instandhaltungsmittel nach § 76 Abs. 2 AVSG die zweckentsprechende Verwendung grundsätzlich der zuständigen Bezirksregierung auf einem Sonderkonto nachzuweisen.

Für Pflegeeinrichtungen nicht nur in diesen beiden Bundesländern wächst der Druck, das Immobilienmanagement weiter zu entwickeln sowie Einnahmen und Ausgaben im Rahmen eines Investitions- und Instandhaltungscontrollings professionell zu steuern. Es sind Anpassungen von Buchhaltung und Controlling, um die relevanten Informationen auf „Knopfdruck“ verfügbar zu machen und eine drohende Kürzung der Investitionskostensätze bei der regelmäßigen Neufestsetzung zu vermeiden.

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