Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Insbesondere im Gesundheitswesen wird es durch die Umsetzung der Krankenhausreform zu bedeutenden Änderungen in Versorgungsstruktur und Vergütung kommen. Im Bereich der Pflege wirft das „Zukunftspaket Pflege“ seinen Schatten voraus. Für den Bereich der Eingliederungshilfe liegen zwar noch keine konkreten Gesetzentwürfe vor, jedoch verdichten sich die Anzeichen einer „Reform der Reform“ angesichts der gemeinsamen Forderungen des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städtetags und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS). Darüber hinaus ist für die ins Stocken geratene Reform des SGB VIII ein Referentenentwurf für Anfang 2026 angekündigt. Weiteres hierzu in den folgenden Beiträgen.
Gesundheitswesen: Krankenhausreform auf der Zielgeraden
Mit dem Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) wird das bereits im Herbst 2024 verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) fortentwickelt, das umfassende Änderungen in der Strukturplanung sowie im Vergütungssystem mit sich bringt. Vorgesehen sind vor allem erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser im ländlichen Raum, eine Reduzierung der Leistungsgruppen sowie eine Verschiebung der Vorhaltevergütung um ein Jahr. Das Gesetz sollte bereits zum Jahresbeginn in Kraft treten, befindet sich aktuell aber noch im parlamentarischen Verfahren. Dies stellt Bundesländer wie Krankenhäuser vor die Herausforderung, die Zuweisung der Leistungsgruppen unter rechtlicher Unsicherheit zu beginnen. Parallel dazu dient der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) dazu, die Konzentration stationärer Akutversorgung, sektorübergreifende Standorte, den Abbau von Kapazitäten sowie den Aufbau telemedizinischer Netzwerke und spezialisierter Zentren finanziell zu flankieren. Anträge können theoretisch bereits seit Herbst 2025 gestellt werden, jedoch sind die länderspezifischen Antragsverfahren noch nicht vollumfänglich etabliert. Auch hier ergeben sich durch das KHAG noch Änderungen, sodass die Verwaltung mangels klarer Rechtslage nicht in allen Bundesländern Anträge annimmt bzw. bearbeitet.
Im Bereich der Leistungsvergütung konnten sich die finanziell stark angeschlagenen Krankenhäuser nur kurz über die „Sofort-Transformationsförderung“ in Höhe von 4 Mrd. Euro freuen, die über einen Rechnungszuschlag im Zeitraum November 2025 bis Oktober 2026 ausbezahlt werden. Um die GKV-Finanzen zu stabilisieren und Beitragserhöhungen zu vermeiden, werden die Krankenhäuser durch Aussetzung der sog. Meistbegünstigungsklausel (geregelt im Pflegekompetenzgesetz) im Jahr 2026 kurzerhand mit einer Summe von 1,8 Mrd. Euro für das Jahr 2026 herangezogen. Nur durch die Verweisung des Gesetzesvorhabens in den Vermittlungsausschuss konnte ein Kompromiss erreicht werden, demzufolge die Auswirkungen dieser Absenkung nicht basiswirksam bleiben, sondern für das Jahr 2027 ausgeglichen werden.
Und was steht sonst noch an?
- Bereits im Oktober 2024 hat die vorherige Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Nach umfangreichen Anhörungen und weiteren Entwürfen ist derzeit das Verfahren im Übergang: Das Kabinettsverfahren steht im Februar 2026 an, gefolgt von Vorlagen in Bundesrat und Bundestag im weiteren Verlauf des Jahres. Die Notfallreform zielt auf eine bundeseinheitlich vernetzte, digitale, und effizient gesteuerte Notfallversorgung ab – mit Integrierten Notfallzentren (INZ), Akutleitstellen, telemedizinischen Angeboten und der finanziellen Aufwertung des Rettungsdienstes.
- Im Dezember 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen Der Entwurf enthält Maßnahmen zur Stärkung des flächendeckenden Netzes von Apotheken vor Ort für die Versorgung der Bevölkerung. Die Aufgaben der Apotheken sollen erweitert und ihre wirtschaftliche Betriebsführung verbessert werden. Insbesondere Apotheken im ländlichen Raum sollen gestärkt und Bürokratie abgebaut werden. Der Zeitplan des weiteren parlamentarischen Verfahrens ist noch offen.
- Für das im Koalitionsvertrag genannte Primärarztsystem soll im Jahr 2026 ein Konzept entwickelt und zeitnah umgesetzt werden. Konkrete Termine hierzu sind nicht festgelegt.
Altenhilfe: Wenn Du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis
Ende 2025 wurden die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflegereform“ (Zukunftspakt Pflege) veröffentlicht. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für politische Entscheidungen dienen, wozu für Februar 2026 ein Finanzierungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums angekündigt wurde. Ende 2026 ist das Inkrafttreten des Reformgesetzes geplant. Die Grundausrichtung der Reform ist, eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung und eine zukunftsfähige Versorgung angesichts steigender Pflegebedarfe und des Fachkräftemangels sicherzustellen. Die Pflegeversicherung soll eine Teilleistungsversicherung bleiben, d. h. dass Eigenanteile nicht vollständig abgeschafft werden, aber ihre Begrenzung geprüft wird. Sozialverbände und Fachleute kritisieren die Arbeitsergebnisse als „zu vage“ und bemängeln, dass eine dringend notwendige umfassende und systemische Strukturreform nicht zu erwarten sein wird. Es fehlen bisher aber insbesondere konkrete Beschlüsse zur Lösung der Finanzkrise der Pflegeversicherung sowie zur Begrenzung der steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege. Ursprünglich diskutierte Maßnahmen wie Solidarabgabe der Babyboomer, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder Einbeziehung weiterer Einkommensarten wurden gestrichen. Bereits zum 1. Januar 2026 ist zudem das Befugniserweiterungsgesetz (BEEP) – vormals als Pflegekompetenzgesetz (PKG) bekannt – in Kraft getreten. Das BEEP wird als ein Meilenstein für die Pflegepraxis erachtet. Es stärkt die Eigenverantwortung der Pflegefachpersonen, reduziert Bürokratie und setzt auf digitale Lösungen sowie Prävention. Die Umsetzung hängt jedoch von klaren Richtlinien und Qualifikationsstandards ab.
FAZIT
Die anstehenden und laufenden Reformen zwingen Unternehmen zu strategischen Entscheidungen unter Unsicherheit. Doch wer jetzt handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile. Allgemein empfiehlt sich, die eigene Position zu klären, wobei eine Stabilisierungsstrategie für Träger unter wirtschaftlichem Druck oder mit strukturellen Schwächen zur Zukunftssicherung beitragen kann. Hier stehen die Konsolidierung der Organisation, Effizienzsteigerung durch Prozessoptimierung, Digitalisierung und Kostenkontrolle im Vordergrund. Wirtschaftlich stabile Träger sollten hingegen eine Wachstumsstrategie verfolgen. Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit sind dabei der Trend weg von rein stationären Angeboten hin zu flexiblen, digital gestützten und quartiersorientierten Versorgungsmodellen, Kooperationen, Digitalisierung und Fachkräftesicherung.
Dieser Artikel stammt aus unserem Mandantenmagazin Curacontact, das 4 x im Jahr aktuelle Themen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Öffentlichen Sektor und Kirche aufbereitet. Interesse? Dann füllen Sie ganz einfach das Formular aus. Jetzt abonnieren!