Neuigkeiten

Neues Förderprogramm in NRW

Förderung mit bis zu 50.000 € jährlich

Erneut haben Träger voll- und teilstationärer Einrichtungen in NRW die Möglichkeit, Fördermittel für die Verbesserung der Situation älterer Mitmenschen zu beantragen. Gefördert werden Personal- und Sachkosten, die dem Aufbau oder der Weiterentwicklung von professionellen Teilhabeangeboten dienen. Zur Vermeidung von Altersisolation soll die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Umfeld von Pflegeeinrichtungen gestärkt werden, um so bereits frühzeitig einen Zugang zu dieser Personengruppe zu erhalten und Kontakte herzustellen.

Soziale Bezüge als Voraussetzung für Selbstständigkeit

Mit einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40.000 € für Personal- und 10.000 € für Sachausgaben pro Jahr können Projekte über maximal 36 Monate gefördert werden – zunächst begrenzt bis zum 31.12.2021. Aber die Verlängerung der Förderdauer auf das Maximum kann beantragt werden. Es können also insgesamt, je nach Dauer der Projekte, bis zu 150.000 € an Fördermitteln abgerufen werden. Auch eine anteilige Förderung ist möglich.

Begrenztes Angebot

Dabei ist die Förderung auf maximal 60 Einrichtungen begrenzt, die gleichmäßig über das Rheinland und Westfalen-Lippe verteilt sein sollen. Neben der Förderung der Kontaktaufnahme zu Menschen außerhalb einer stationären Einrichtung sollen auch kulturelle, gesundheitsfördernde oder sonst unterstützende, beratende oder informierende Angebote und Strukturen geschaffen werden.

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