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Zahl der Pflegebedürftigen nimmt rasant zu

Zahl steigt auf rund 3,9 Millionen Menschen

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland belief sich Ende 2017 auf rund 3,5 Millionen Menschen. Nach den Zahlen der Pflegeversicherung hat die Zahl der Pflegebedürftigen zum 31.12.2018 im Bereich der sozialen Pflegeversicherung nochmals deutlich auf 3.685.389 (2017: 3.339.179) sowie im Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung auf 211.582 (2017: 188.567) Leistungsbezieher zugenommen.

Dies bedeutet ein Anstieg von ca. 90 %gegenüber der Jahrtausendwende. Die Zunahme von Pflegebedürftigkeit spiegelt sich dabei vor allem in einer kontinuierlich steigenden gesamtgesellschaftlichen Pflegequote: lag sie 2001 noch bei 2,5 %, beläuft sie sich derzeit auf 4,1 %. Zusätzlich haben die Leistungsausweitungen der letzten Jahre durch die Gesetzgebung (PfWG, PNG, PSG I-III) zu dem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Pflegeleistungen beigetragen.

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Ausweitung der Leistungsansprüche durch den neuen Pflegegrad 1 (Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung zum 31.12.2018: 348.121) hat gegenüber früheren Prognosen zu einem Stufeneffekt geführt.

Zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde auf eine Neubegutachtung der Bestandsfälle zum 01.01.2017 verzichtet und es ist eine pauschale Überleitung erfolgt, die sich als zu hoch erwiesen hat. Bei der Nachbelegung sinken dann die Einnahmen der Pflegeeinrichtungen, wenn eine Ersetzung durch neubegutachtete und aufwandsgleiche Heimbewohner (Zwillinge) erfolgt, weil diese in der Begutachtung mitunter niedrigere Pflegegrade erhalten. Da der Anteil der Überleitungsfälle im Bereich der stationären Einrichtungen zum 31.12.2018 noch 63 % und im ambulanten Bereich noch 43 % betragen hat, ist davon auszugehen, dass das System noch keinen „eingeschwungenen“ Zustand erreicht hat.

Inzwischen wird auch immer deutlicher, dass bei einer Ausweitung der ambulanten Pflege eine finanzielle „Zeitbombe“ in den sog. Kombinationsleistungen tickt. Das BMG hat diese Problematik bereits erkannt, so dass eine Ambulantisierung als Kern neuer Geschäftsmodelle als spezielle Folge der Pflegereformen jetzt infrage gestellt wird, da sie zu teuer sei, wenn sie keinen Mehrwert gegenüber stationärer Pflege bietet. Hier sind Maßnahmen des Gesetzgebers zu erwarten, die diese ungewollten Entwicklungen unterbinden.

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