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Bildung von Ausschüssen

(Bislang) wenig genutzte Möglichkeit

Prüfungs- und Finanzausschuss nur bei jedem fünften Unternehmen

Die Mehrheit (64 %) der Teilnehmer unserer 2018 durchgeführten Studie „Aufsicht und Führung“ gaben an, keinen Ausschuss zu nutzen. Einen Prüfungs- und Finanzausschuss nutzt der Studie zufolge lediglich jedes fünfte Unternehmen.

Dabei zählt die Einrichtung eines Prüfungs- und Finanzausschusses zu einem bedeutsamen Element guter Unternehmensführung.

Die Überwachung der Geschäftsführung ist eine elementare Aufgabe des Aufsichtsorgans. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit zur Einrichtung von Ausschüssen aufgrund der Organisationsautonomie. Ein Blick in die Praxis außerhalb der Gesundheits- und Sozialwirtschaft zeigt, dass beispielsweise 29 der 30 DAX-Aufsichtsräte einen Prüfungsausschuss eingerichtet haben.

Einen besonderen Fokus legt ein Prüfungs- und Finanzausschuss üblicherweise auf die Überwachung der Finanzberichterstattung. Die Tätigkeiten sowie die Arbeitsweise eines Prüfungs- und Finanzausschusses werden in der Praxis regelmäßig in Form einer Geschäftsordnung festgelegt. Im Rahmen eines Prüfungs- und Finanzausschusses können beispielsweise auch Investitions- und Finanzierungsvorhaben sowie IT-Sicherheit und Datenschutz behandelt werden, sofern kein eigener Ausschuss für diese Themen eingerichtet wird.