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Eilmeldung - BTHG und Umsatzsteuer auf der Zielgeraden!

Curacon Steuerberatung vermittelt Umsatzsteuerfrage mit BMAS und BMF

BTHG und USt auf Verpflegungsleistungen? Für diese seit April 2019 vom BMAS aufgeworfene Frage steht am 12.11.2019 ein Klärungsgespräch zwischen Vertretern des BMAS/BMF und der BAGFW an.

Im Zuge der Einführung des BTHG stellt sich unter anderem die Frage, wie die Beträge für Warenwerte, insbesondere für Lebensmittel, die Bewohner ab dem 01.01.2020 i. d. R. aus ihren Regelsätzen an die Leistungserbringer zahlen, umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Das BMAS hatte mit Schreiben vom 12.04.2019 mitgeteilt, dass Umsätze mit Nahrungsmitteln, die im Rahmen besonderer Wohnformen erbracht werden, künftig umsatzsteuerpflichtig zu behandeln sind (vgl. Curacon/Neuigkeiten vom 27.06.2019).

Die Curacon Steuerberatung hat diese Frage u. a. für den Brüsseler Kreis, den BeB wie auch das Diakonische Werk Baden-Württemberg gutachtlich bewertet und hierbei eine eindeutige Position pro Umsatzsteuerfreiheit bezogen. Zur Vorbereitung einer Erörterung umsatzsteuerlicher Fragen zum BTHG am 12.11.2019 im Kreis von Vertretern des BMAS/BMF und der BAG Freie Wohlfahrtspflege suchten nun in der vergangenen Woche Referenten des BMAS wie des BMF den fachlichen Austausch mit der Curacon Steuerberatung.

Es freut uns, dass unser Appell vom Juni 2019 in Richtung Ministerien für einen fachlichen Austausch wahrgenommen wurde und blicken nun gespannt auf die anstehenden Beratungen.

Idealerweise ergibt sich in Kürze eine Lösung im Sinne der Bewohner wie auch der Leistungserbringer, sowohl für besondere Wohnformen wie auch das ambulante Setting.

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