Durch den Bundesrat wurden Anfang September 2019 lang erwartete Gesetzesänderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht eingebracht und am 20. September in der BR-Sitzung in erster Lesung beraten. Die Bundesregierung hat daraufhin im Oktober erklärt, für die Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht, aufbauend auf der BR-Initiative, demnächst einen eigenen Gesetzesentwurf zu erarbeiten und vorzulegen.
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Infos.