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Ausbildungsfinanzierung in der Pflege

Startprobleme machen Anpassungen bei Abrechnungsprogrammen erforderlich

Die Finanzierung der generalistischen Ausbildung erfolgt einheitlich ab 2020 über Landesfonds. Alle ausbildenden und nichtausbildenden Einrichtungen werden einheitlich zur Finanzierung im Rahmen eines Umlageverfahrens herangezogen. Alle Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen erhalten Ausgleichszahlungen zur Finanzierung der individuellen Ausbildungskosten.

Soweit die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen als Inkassohelfer fungieren, sind die zu erhebenden Ausbildungszuschläge und zu leistenden Abschlagszahlungen als „Durchlaufende Posten“ zu behandeln. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit, für die Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben ein gemeinsames Konto oder jeweils getrennte Konten einzurichten. Um die individuellen Ausbildungskosten zu decken, erhalten alle ausbildenden Einrichtungen im Sinne des § 7 Absatz 1 PflBG Ausgleichszuweisungen aus Fondsmitteln. Dies gilt auch für staatlich anerkannte Pflegeschulen.

Aktuelle Umsetzung 

Erste Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass die Abrechnungssysteme insbesondere in der ambulanten Pflege die notwendigen Informationen für die berufsständisch im Kreis der Wirtschaftsprüfer angedachte Buchungssystematik zumindest in den Bundesländern, wo es auch schon vor 2020 eine Umlage zur Ausbildungsfinanzierung gab (u.a. NRW), nicht liefert. Die betroffenen Pflegeeinrichtungen zahlen neben der ab 2020 neuen Umlage weiterhin in den bisherigen Umlagetopf nach der alten Systematik ein.

Es gibt darüber hinaus u.a. auch erhebliche Probleme bei der Erhebung und Erfassung der Daten durch den zuständigen Pflegeausbildungsfonds (PAF) in Bayern. Der Termin für den Start der Ausbildungsumlage ist in Bayern nunmehr zum zweiten Mal vom 01.04.2020 auf den 01.06.2020 verschoben worden. Die Erhebung der Ausbildungsumlage für die Bewohner/Kunden wird sich somit in Bayern um zwei Monate auf den 01.06.2020 verschieben. Der Termin zur erstmaligen Einzahlung in den PAF durch die Pflegeeinrichtungen wird sich hiernach auf den 10.06.2020 verschieben.

Zeitschiene Bayern neu (Stand 03.02.2020)

  • Eingang der Beitragsbescheide März 2020 (1. Hälfte)
  • Erhöhungsschreiben (zu beachten 4-Wochenfrist WBVG!) an die Bewohner,Tagespflegebesucher oder Kunden der ambulanten Dienste, somit Zustellung bis 02.05.2020
  • Versand Zusatzvereinbarung mit Pflegekassen und Bezirken Ende März bis Mitte April mit Laufzeit 01.06.2020 bis 31.12.2020
  • Start der Berechnung der Ausbildungsumlage und Zuschlag bei ambulanten Diensten am 01.06.2020
  • Einzahlung in den PAF ab 10.06.2020

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