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Warum Sie vom Beteiligungsmanagement profitieren können

Steigende Bedeutung in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie wird in Deutschland und Europa zu erheblichen negativen wirtschaftlichen Folgen für die Wirtschaft und seine Unternehmen führen. Damit sind die Jahre der Haushaltskonsolidierung vorbei und die kommunalen Haushalte müssen sich auf erheblich geringere Gewerbesteuereinnahmen und Zuweisungen des Landes einstellen. Vor diesem Hintergrund kommt der wirtschaftlichen Führung der kommunalen Beteiligungen eine größere Bedeutung zu, um die aufbrechenden Finanzierungslücken zumindest teilweise schließen zu können.

Warum eine Beteiligungssteuerung?

Auch wenn es um Kosteneffizienz und bessere Steuerung geht, am Ende erbringen städtische Unternehmen öffentliche Aufgaben, für die die Städte i.d.R. verantwortlich bleiben.

Hieraus wiederum ergeben sich für die Städte Steuerungs- und Kontrollpflichten. Die Stadt steckt also in einer Art Zwickmühle: als Eigentümerin ist sie primär an Werterhalt und Wertsteigerung ihrer Beteiligung interessiert; als Aufgabenverantwortliche an der wirkungsvollen Umsetzung der übertragenen Aufgaben im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Das Beteiligungsmanagement als wesentlicher Bestandteil der Beteiligungssteuerung

Die Bedeutung der städtischen Beteiligungsunternehmen für die Daseinsvorsorge und für die städtische Infrastruktur einerseits sowie die finanziellen Erfordernisse der Städte andererseits erfordern eine effektive und wirtschaftliche Steuerung der städtischen Beteiligungen.

Das Beteiligungsmanagement muss eine Schnittstelle zwischen Kernverwaltung und Beteiligungen darstellen und für die Führungsebene der Stadt eine entsprechende Unterstützung bieten sowie Entscheidungen vorbereiten.

Welche Aufgaben hat das Beteiligungsmanagement und was benötigt es dafür?

Gemäß den Ausführungen des Deutschen Städtetages lassen sich die Aufgaben des Beteiligungsmanagements wie folgt gut beschreiben: Es geht darum, die relevanten Informationen zu sammeln, aufzubereiten und bei Bedarf den Personen zur Verfügung zu stellen, die in der Politik und der Verwaltung Entscheidungen hinsichtlich der städtischen Unternehmen zu treffen haben.

Hierzu gehören jedenfalls:

  • Beteiligungscontrolling
  • Mandatsbetreuung
  • Geschäftsführungsaufgaben

Das Beteiligungsmanagement muss dabei in die Lage versetzt werden, die Beteiligungen im Rahmen der politischen Gesamtverantwortung zu steuern und zu überwachen. Dieses ist eine Führungsaufgabe, die zentral und organisatorisch nah an die Verwaltungsspitze angebunden sein sollte. Schnell stellt sich die Frage nach der hierarchischen Anordnung des Beteiligungsmanagements: Gehört es zur Verwaltungsführung oder zu den sonstigen Verwaltungsbereichen? Klar ist: Je höher es angeordnet wird, desto mehr Möglichkeiten hat es, Einfluss zu nehmen und mitzugestalten.

Fazit

Bei vielen Städten ist die Qualität und der Umfang des Beteiligungsmanagements sicherlich noch ausbaubar. Die heutige Situation sollte zum Anlass genommen werden, den Bereich weiter zu optimieren.

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