Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31. Januar 2019 Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) veröffentlicht, die bedeutsamen Einfluss auf die Besteuerung von steuerbegünstigten Körperschaften haben.
Das entsprechende Schreiben kann auf der Homepage des BMF heruntergeladen werden.
Ein großer Teil der Änderungen betrifft die Neuausrichtung der Finanzverwaltung aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Abschnitt steuerbegünstigte Zwecke (§§ 51 – 68 AO).
Alle wichtigen Änderungen des AEAO haben wir Ihnen zusammen gestellt und mit den wichtigsten Infos kommentiert. Wir geben Ihnen damit wesentliche Hinweise und weisen auf ihre praktischen Auswirkungen für gemeinnützige Einrichtungen hin. Schauen Sie sich hier unserer Übersicht an.
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