Das Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) ist am 18. Juli 2025 in Kraft getreten und ermöglicht hochverschuldeten Kommunen erstmals eine substanzielle Entlastung von Liquiditätskrediten. Für die Teilnahme ist jedoch eine strukturierte und fehlerfreie Antragstellung unerlässlich, zu der nun zahlreiche praxisnahe Hinweise und Hilfestellungen vorliegen.
Fristen und Ablauf
Der Antrag auf Altschuldenentlastung muss digital bis spätestens 30. November 2025 gestellt werden. Entscheidender Stichtag für die maßgeblichen Schuldenbestände ist der 31. Dezember 2023. Bis zu diesem Datum müssen sämtliche Kassenkredite bilanziell korrekt erfasst und abgegrenzt sein.
Schrittweise Antragstellung
Der vollständige Antrag umfasst:
- Eine prüffähige Finanzaufstellung zum Stichtag
- Eine externe Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach dem Musterbericht des IDW
- Die notwendigen Ratsbeschlüsse der Kommune
- Detaillierte Nachweise bei Abgrenzungen, z. B. zu Cash-Pool-Verflechtungen oder Zweckbindungen
Wichtig ist die Trennung zwischen förderfähigen Liquiditätskrediten und nicht förderfähigen Beständen wie z. B. zweckgebundenen Mitteln oder Investitionsdarlehen. Fehler in der Abgrenzung können zur Ablehnung des Antrags führen.
Unterstützung und Arbeitshilfen
Als Unterstützung stehen ein ausführliches FAQ, eine laufend aktualisierte Arbeitshilfe des Ministeriums sowie Beratungsangebote der NRW.BANK zur Verfügung. Für Zweifelsfragen oder Auslegungsfragen empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den bereitgestellten Beratungsstellen und Abstimmung mit dem beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen.
Praxiserfahrungen und Hinweise
Erste Erfahrungsberichte aus Kommunen zeigen, dass insbesondere die saubere Dokumentation sowie die frühzeitige Einbindung aller relevanten Stellen entscheidend für einen reibungslosen Ablauf sind. Die Beschaffung externer Prüfberichte und die genaue Prüfung der Unterlagen erfordert frühzeitige Planung und Ressourcen. Unfallfreie Antragstellung gelingt am besten durch die Einrichtung eines internen Projektteams samt regelmäßiger Rücksprachen mit der Prüfungsinstanz.
Fazit
Die praktische Umsetzung des ASEG NRW verlangt einen hohen formalen Aufwand, bietet aber mit dem richtigen Vorgehen eine realistische Chance auf nachhaltige Haushaltsstabilisierung.
Die verfügbaren Praxishilfen, standardisierten Prüfberichte und Beratungsangebote sind dabei essenziell: Sie helfen, Fallstricke zu vermeiden und fristgerecht zu einem tragfähigen Antrag zu gelangen.
Wer jetzt sorgfältig plant und umsetzt, kann von der einmaligen Entlastung durch das Land NRW dauerhaft profitieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Jetzt Kontakt aufnehmen!