Ein Kommentar von Dr. Philipp Ostwald
Das KHVVG ist (noch) nicht verabschiedet, aber es lässt sich nicht ohne Grund die Frage stellen: Wird das Gesetz überhaupt verabschiedet?
Die politischen Akteure, allen voran die Bundesländer, bringen schwerwiegende – nicht zuletzt verfassungsrechtliche – Argumente vor, weshalb das Gesetz in dieser Form nicht in Kraft treten sollte. Doch der Bundesgesundheitsminister ist fest entschlossen, das KHVVG zu verabschieden und ab 2025 in die ungewisse Umsetzung zu gehen.
Um es deutlich zu sagen: Für Krankenhäuser ist die Situation zum Verzweifeln. Aber gerade jetzt muss die Devise sein, nicht in Ohnmacht zu verharren, sondern zu handeln!
Unabdingbar ist ein Liquiditätsscreening in diesen Zeiten – dies sollte Ihre erste Maßnahme sein. Das KHVVG bietet den Vorteil, dass sich die Planung an der NRW-Logik orientiert. Hier ist schon jetzt eine Analyse möglich, für welche Leistungsgruppen das eigene Haus qualifiziert ist und wo es Ergänzungsbedarf gibt, um weitere Leistungsgruppen erbringen zu dürfen. Kurzum: Es lohnt sich, jetzt eine Medizinstrategie zu entwickeln und sich robust aufzustellen.
Im Beratungsalltag haben wir in einigen Projekten erlebt, dass sie zu medizinisch sinnvollen Fusionen und Verbundbildungen geführt haben – auch das wird im Hinblick auf die Umsetzung des KHVVG ein probates Mittel sein, um im Vergabeprozess eine bessere Verhandlungsbasis zu haben.
Dieser Artikel stammt aus unserem Mandantenmagazin Curacontact, das 4 x im Jahr aktuelle Themen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Öffentlichen Sektor und Kirche aufbereitet. Interesse? Jetzt kostenlos abonnieren!