Mit dem ApoVWG verfolgt das Bundesgesundheitsministerium das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken zu verbessern und die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern. Der vorliegende Kabinettsentwurf bündelt eine Reihe von Maßnahmen, die unmittelbar in den Alltag der Vor-Ort-Apotheken hineinwirken.
Ein zentrales Element der Reform ist die Möglichkeit zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung in bestimmten Fällen.
Vorgesehen ist zum einen die Abgabe im Rahmen einer bestehenden Langzeitmedikation, wenn die Therapie fortgesetzt werden muss und eine ärztliche Verordnung noch nicht vorliegt. Zum anderen soll die Abgabe bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen ermöglicht werden, für die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – unter Einbindung der Arzneimittelkommissionen – konkrete Vorgaben zu Erkrankungen, Wirkstoffen und Rahmenbedingungen entwickelt.
Ebenfalls bedeutsam ist die geplante Begrenzung von Nullretaxationen aus formalen Gründen. Künftig sollen Krankenkassen Absetzungen nicht mehr vollständig auf Null vornehmen dürfen, wenn das abgegebene Arzneimittel in Wirkstärke, Packungsgröße und zugelassenem Anwendungsgebiet mit dem verordneten identisch ist und eine austauschbare Darreichungsform vorliegt. Außerdem sollen geringfügige Abweichungen bei der Übermittlung von Abrechnungsdaten nicht mehr zu vollständigen Retaxationen führen.
Die Reform stärkt zudem die Rolle der Apotheken bei pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Diese sollen weiterentwickelt und stärker in die Versorgung eingebunden werden. Die Durchführung von pDL sowie deren Ergebnisse sollen künftig in der elektronischen Patientenakte (ePA) dokumentiert werden; behandelnde Ärztinnen und Ärzte sollen über bestimmte Leistungen der Apotheken informiert werden. Ziel ist eine engere interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Apotheken und ärztlicher Versorgung.
Für die Heimversorgung sieht der Entwurf vor, dass im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags Arztpraxen Rezepte und E‑Rezepte für Heimbewohnerinnen und -bewohner direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln können. Damit sollen Abläufe in der Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen vereinfacht und beschleunigt werden.
Ein weiterer Baustein betrifft den Einsatz von Fachkräften in Apotheken. Die gesetzlichen Vorgaben sollen mehr Flexibilität beim Personaleinsatz ermöglichen, um insbesondere in ländlichen Regionen und bei angespanntem Arbeitsmarkt die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem erweiterte Vertretungsoptionen und Anpassungen bei den Anforderungen an die Präsenz von Approbierten in bestimmten Konstellationen.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung. Während die Apothekenorganisationen viele der vorgesehenen Änderungen als Schritt in die richtige Richtung begrüßen, verweisen Ärzt:innenverbände und Krankenkassen auf offene Fragen bei der praktischen Umsetzung. Entscheidend wird nun sein, wie die Kritikpunkte im weiteren parlamentarischen Verfahren aufgegriffen werden.
Der Diskussionsprozess ist also noch in vollem Gange – wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen rund um das ApoVWG auf dem Laufenden. Und sollten Sie Fragen vorab haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!