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Arbeitsrecht 2026

Die wichtigsten Highlights

Wenngleich in Sachen Arbeitszeiterfassung, die mit Spannung erwarteten gesetzlichen Änderungen auch weiterhin auf sich warten lassen, bietet das kommende Jahr in arbeitsrechtlicher Hinsicht weitere Herausforderungen. Hier einige Highlights:

Übergangsfrist zur Selbständigkeit von Honorarlehrkräften endet am 31. Dezember 2026

In den vergangenen Jahren entpuppte sich der Einsatz freiberuflicher Lehrkräfte leicht zum Glücksspiel und endete in der Scheinselbständigkeitsfalle. Die Lage war dramatisch genug, um die Politik derart aufzuschrecken, dass sie kurz vor den Neuwahlen im Februar eine „Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten“ beschloss und den § 127 SGB IV neu fasste.

Wesentlicher Inhalt dieser Übergangsregelung ist, dass selbst bei einer abweichenden Statusfeststellung durch einen Versicherungsträger bis zum 31. Dezember 2026 keine Versicherungs- und
Beitragspflicht eintritt, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsschluss:

  • übereinstimmend von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen sind und
  • die Person, die die Lehrtätigkeit ausübt, dem zustimmt.

Die Parteien haben bis Ende 2026 Zeit, das Beschäftigungsverhältnis umzustellen. Auch wenn noch keine Statusfeststellungsentscheidung ergangen ist, sind die Parteien bis zu dem Stichtag geschützt. Was heißt das für das Jahr 2026? Ziel muss sein, sich für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2027 rechtssicher aufzustellen und von jeder Honorarlehrkraft die schriftliche Zustimmung zu erhalten. Liegt diese nicht vor, führt die Schonfrist ins Leere und die Chance ist vertan. Countdown zur Wahl 2026 Im Jahr 2026 stehen die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen und auch Mitarbeitendenvertretungs (MAV)-Wahlen an. Damit verbunden ist auch immer ein streng reguliertes Prozedere, dessen Missachtung zu einigen Unruhen bis hin zur Wahlanfechtung und Nichtigkeit der Wahl führen kann. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht wie auch das Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG) und zum Teil die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für die Regulatorik der Wahl eine Wahlordnung vor. Es lohnt sich also in jedem Fall eine nähere Auseinandersetzung neben dem BetrVG (bzw. MVG oder MAVO) mit eben dieser. Insbesondere auf die folgenden Punkte ist zu achten:

  • Einleitung durch die Bestellung eines Wahlvorstands.
  • Bestimmung des Wahlverfahrens, Prüfung der Wahlvorschläge und Kontrolle der Einhaltung der Wahlgrundsätze erfolgt durch den Wahlvorstand – gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf die Durchführung einer entsprechenden Schulung!
  • In der Zeit vor der Wahl sollten Arbeitgeber auf Neutralität achten. Versuche der Einflussnahme können als Behinderung der Wahl oder unzulässige Wahlbeeinflussung angesehen werden (Wahlanfechtung möglich).
  • Die Wahlen sind geheim, frei, unmittelbar, allgemein und gleich.
  • Das Wahlverfahren schließt durch konstituierende Sitzung.

An dieser Stelle sei auch auf die aktuellen Änderungen der Wahlordnung zum MVG.EKD zum 1. Oktober 2025 hingewiesen, die insbesondere auch die Berufung des Wahlvorstands durch die
bestehende Mitarbeitervertretung vorsieht.

Neue Regeln, klare Gehälter – Auswirkungen des Entgelttransparenzgesetzes

Ab 2026 müssen Arbeitgeber Gehaltsstrukturen stärker offenlegen. Beschäftigte erhalten erweiterte individuelle Auskunftsansprüche, und Unternehmen sind verpflichtet, geschlechterdifferenzierte Entgeltberichte vorzulegen. Ziel ist es, die nach wie vor bestehenden Unterschiede bei der Vergütung zu verringern und verdeckte Ungleichbehandlungen sichtbar zu machen. Greifen tarifliche Regelungen, bildet deren Vergütungssystem den maßgeblichen Referenzrahmen. Tarifverträge bieten damit Rechtssicherheit, da tariflich vereinbarte Gehälter in der Regel systematisch und diskriminierungsfrei strukturiert sind. Für tarifgebundene Arbeitgeber wird es damit noch wichtiger, auf eine korrekte Anwendung der Tariflogik zu achten. Nicht tarifgebundene Unternehmen stehen vor größeren Herausforderungen: Sie müssen eigene Vergütungsmodelle nachvollziehbar dokumentieren, systematisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Das Ziel bleibt klar: mehr Transparenz, weniger Unterschiede bei der Vergütung. Unternehmen, die frühzeitig ihre Modelle analysieren, erhöhen ihre Compliance-Sicherheit und stärken zugleich das Vertrauen der Belegschaft. 

FAZIT

Das Jahr 2026 bringt für Arbeitgeber und Beschäftigte zentrale Weichenstellungen – von der rechtssicheren Gestaltung freier Lehrtätigkeiten über die ordnungsgemäße Durchführung von Betriebsratswahlen bis hin zu mehr Transparenz bei der Vergütung. Wer sich frühzeitig vorbereitet, gewinnt Rechtssicherheit und Vertrauen.

Dieser Artikel stammt aus unserem Mandantenmagazin Curacontact, das 4 x im Jahr aktuelle Themen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Öffentlichen Sektor und Kirche aufbereitet. Interesse? Jetzt kostenlos abonnieren!