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Arbeitszeitspenden

Solidarität im Betrieb

Arbeitszeitspenden sind ein innovativer Ansatz, der es Mitarbeitenden ermöglicht, Kolleg:innen in schwierigen Lebensphasen zu unterstützen. Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen Zeitspenden rechtssicher umsetzen und so eine Kultur der Solidarität fördern können.

In der heutigen Arbeitswelt sind Mitarbeiterbindung und -motivation wichtig für den Unternehmenserfolg. Zeitgleich werden die Belegschaft und ihre Bedürfnisse immer vielfältiger. Lebensphasenorientierte Unterstützung gewinnt an Bedeutung. Arbeitszeitspenden können hier eine flexible und solidarische Lösung bieten, um den Herausforderungen des modernen Arbeitsmarktes zu begegnen.

Der Mehrwert für Ihr Unternehmen

Arbeitszeitspenden ermöglichen es Mitarbeitenden, sich gegenseitig in schwierigen Situationen zu unterstützen, sei es aufgrund von Krankheit, Pflege von Angehörigen oder anderen Notlagen. Dies stärkt auf der einen Seite den Zusammenhalt im Team, und auf der anderen Seite auch die Identifikation mit dem Unternehmen. Gerade in Zeiten des Fachkräfte-mangels kann ein solches Engagement ein Faktor für die Mitarbeitergewinnung und -bindung sein. Durch die Anerkennung und Würdigung derjenigen, die Arbeitszeit spenden, sowie die Integration des Systems in die Unternehmenswerte wird eine Kultur der gegenseitigen Unterstützung gefördert, die über den unmittelbaren Zweck der Zeitspenden hinausgeht.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Dabei erfordert die Einführung von Arbeitszeitspenden eine sorgfältige arbeitsrechtliche Gestaltung, die sowohl die Bedürfnisse der Mitarbeitenden als auch die nachfolgenden gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt:

  • Einhaltung der Höchstarbeitszeiten: Gemäß § 3 ArbZG muss sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten werden, auch wenn Mitarbeitende durch die Spende von Überstunden etwas Gutes tun möchten. Der
    Arbeitgeber trägt die Kontrollverantwortung.
  • Unabdingbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs: Nach § 13 BUrlG dürfen nur zusätzliche Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, gespendet werden.

Eine unklare Gestaltung kann zu rechtlichen Streitigkeiten und finanziellen Risiken führen.

Aspekte der Gestaltung – so schaffen Sie Rechtssicherheit Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich ein betrieblicher Regelungsrahmen:

  • Betriebs-/Dienstvereinbarung: Eine langfristige Gestaltung liegt im Abschluss einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung. Diese schafft einen einheitlichen Rahmen und berücksichtigt die Mitbestimmungsrechte der jeweiligen Arbeitnehmervertretung (§ 87 BetrVG, § 40 MVG-EKD oder § 36 MAVO).
  • Einzelvertragliche Lösung: Für akute Fälle kann eine einzelvertragliche Regelung in Betracht gezogen werden. Hierbei ist ein Schulderlassvertrag gemäß § 397 Abs. 1 BGB zwischen den spendenden Beschäftigten und dem Arbeitgeber zu schließen. Diese Lösung ist jedoch weniger zweckmäßig als eine Betriebs-/Dienstvereinbarung.

Weiterhin sollten bei der Einführung von Arbeitszeitspenden folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Freiwilligkeit: Die Spende muss freiwillig erfolgen; Mitarbeitende dürfen nicht einseitig dazu verpflichtet werden.
  • Klare Richtlinien: Diese beginnen bei der Definition der Spendenempfänger und den Kriterien für die Spendennotwendigkeit und reichen bis hin zum Umgang mit nicht in Anspruch genommenen Spenden. Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung vor allem potenzielle Mehrkosten im Blick behalten. Diese können schnell entstehen, wenn die Spende zwischen Mitarbeitenden aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und der damit einhergehenden unterschiedlichen Vergütung erfolgt. Klare Grenzen und Ausnahmen sind zu definieren. Die Errichtung eines Entscheidungsgremiums für Sonderfälle kann sinnvoll sein.
  • Datenschutz und Vertraulichkeit: Der Schutz der persönlichen Daten von Beschäftigten, die Arbeitszeit spenden, und denjenigen, die sie empfangen, muss gewährleistet sein, ebenso wie die vertrauliche Behandlung der Gründe für Zeitspenden. Die Implementierung eines sicheren Verwaltungssystems und die Einhaltung der Vor-gaben der DSGVO sind hierbei unerlässlich.
  • Steuer und Sozialversicherung: Eine Klärung der steuerlichen Behandlung von Zeitspenden und deren möglicher Auswirkungen auf die Sozialversicherung ist unerlässlich. Insbesondere bei der Spende von Überstunden spielen Mindestlohn, Pfändungsfreigrenzen und Sozialversicherungsbeiträge eine zentrale Rolle.

 

Ihr Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung

Erforderlich ist eine sorgfältige Planung. Zudem kann sich eine Pilotphase in einem begrenzten Teilnehmerkreis anbieten. Dieses Vorgehen ermöglicht eine gründliche Erprobung und Anpassung des Modells, bevor es auf weitere Unternehmensbereiche ausgeweitet wird. Begleitend ist eine klare und transparente Kommunikation entscheidend. Alle Mitarbeitenden sollten umfassend über das System, seine Funktionsweise und Nutzung informiert werden. Regelmäßige Updates und ein offener Dialog fördern die Akzeptanz und ermöglichen kontinuierliche Verbesserungen. Eine effiziente Dokumentation, Verwaltung und Prozessüberprüfung der Zeitspenden sind unerlässlich. Das Zeitspendensystem sollte nicht isoliert betrachtet, sondern zur bestmöglichen Effizienz in bestehende betriebliche Sozialleistungen integriert und mit anderen Unterstützungsangeboten verknüpft werden.

FAZIT

Arbeitszeitspenden sind mehr als nur eine Unterstützung in Notlagen – sie sind ein Zeichen von Wertschätzung und fördern eine starke Unternehmenskultur. Mit einer durchdachten rechtlichen und organisatorischen Gestaltung können Unternehmen so einen wertvollen Beitrag zu einer modernen und mitarbeiterorientierten Arbeitswelt leisten.

Dieser Artikel stammt aus unserem Mandantenmagazin Curacontact, das 4 x im Jahr aktuelle Themen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Öffentlichen Sektor und Kirche aufbereitet. Interesse? Jetzt kostenlos abonnieren!