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Aufsichtsratspflichten bei Kooperationen

Mitverantwortung für die richtige Umsetzung

Gemeinsam Ziele erreichen

Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen können ein wirkungsvoller Weg sein: Positive Imageeffekte lassen sich erreichen, Kosten können geteilt und die Expertise sowie Ressourcen aller Partner genutzt werden. Doch der schnelle Start birgt Risiken – zu lockere Absprachen können Zeit, Geld und gute Stimmung kosten.

Chancen und Risiken im Blick

Kooperationen führen oft zu komplexen Strukturen, bergen das Potential für Missverständnisse und werfen steuerliche wie rechtliche Fragen auf. Sie werden zwar von der Geschäftsleitung umgesetzt, doch auch Aufsichtsräte tragen Verantwortung: Sie müssen auf eine rechtlich korrekte, risikoarme und zweckmäßige Gestaltung hinwirken. Hierzu muss der Aufsichtsrat die Kooperationsstrukturen kennen und verstehen, um gezielte Fragen stellen und auf etwaigen Lücken hinweisen zu können.

Worauf besonders zu achten ist

  • Rechtsgrundlage: Jede Kooperation braucht eine klare, schriftlich fixierte gesellschaftsrechtliche Basis, um Haftungs- und Steuerprobleme zu vermeiden. Ein typisches Risiko ist das Entstehen einer ungeregelten Außen-GbR.
  • Struktur: Definierte Zuständigkeiten, Pflichten, Rechte, Leistungswege, finanzielle Ausstattung und steuerliche Prüfung sind unverzichtbar.
  • Ziele & Strategie: Sind Meilensteine realistisch, durch Satzung gedeckt und strategisch sinnvoll?
  • Kompatibilität: Leistungen der Partner müssen zu deren Zwecken und steuerlichen Vorgaben passen.
  • Schutz der Interessen: Neue Pflichten dürfen andere Organisationsziele nicht blockieren.
  • Steuerung: Welche Einflussmöglichkeiten bestehen und wie sind Rechte der Partner berücksichtigt?
  • Risikomanagement: Transparenz, Kontrolle sowie Beachtung von Datenschutz, Kartellrecht und anderen rechtlichen Vorgaben sind unerlässlich.
  • Reputation: Neben finanziellen Folgen drohen Imageschäden bei Schwächen der Kooperation, z.B. Unstimmigkeiten oder ungleichen Interessen bergen hier Risiken.
  • Organisation: Welche Auswirkungen entstehen intern? Gibt es Abhängigkeiten, Schnittstellen und eine Exitstrategie?

Fazit

Kooperationen bieten große Chancen – wenn sie sorgfältig geplant, auf eine rechtliche Grundlage gestellt und umsichtig gesteuert werden. Aufsichtsräte haben die Aufgabe, Gefahren und Schaden von ihrer Organisation abzuwenden und Chancen für sie nutzbar zu machen. 

Mit unserer umfassenden Expertise in der Organisation steuerbegünstigter Projekte unterstützen wir Sie gerne hierbei. Jetzt Kontakt aufnehmen!