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Corona-Konjunkturprogramm – Update

Auch für soziale Einrichtungen und andere gemeinnützige Unternehmen

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt, die für die Monate Juni bis August gewährt werden. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend.

Das BMF hat ein Eckpunktepapier zu diesen Überbrückungshilfen veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind danach kleine und mittelständische Unternehmen, zu denen insbesondere auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Inklusionsunternehmen, Jugendherbergen und andere gemeinnützige Einrichtungen zählen. Sie können Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Mrd. € erhalten, um coronabedingte Umsatzausfälle aufzufangen.

Voraussetzung ist, dass ihre Umsätze coronabedingt im April und Mai 2020 rückgängig gewesen sind und diese Rückgänge in den Monaten Juni bis August um mindestens 50 % fortdauern. Förderfähig sind fixe Betriebskosten mit bis 80% dieser Kosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang; die Förderhöhe ist je nach Umsatzrückgang gestaffelt.

Bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten beträgt die maximale Förderhöhe 9.000 €, mit bis zu 10 Beschäftigten 15.000 €, für größere Unternehmen liegt der Betrag bei bis zu 150.000 €.

Das Programm läuft von Juni bis August 2020.

Achtung: Die Antragsfristen enden spätestens am 31. August 2020!

Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen, u.a. Sozialunternehmen, effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80%-ige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen.

Die Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro des bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ wird aufgehoben

Des Weiteren wird für Soziale Dienste ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um gemeinnützige Träger bei einer Flottenumrüstung zu unterstützen.

Schließlich wird ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen aufgelegt.

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