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CSRD-Pflicht: Kita-Träger im Fokus

Konsolidierung kann Berichtspflicht für Kita-Träger auslösen

Neuer CSRD-Anwendungsbereich beschlossen 

Das EU-Parlament hat am 16. Dezember 2025 einen neuen Anwendungskreis für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD gebilligt: Künftig sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Nettoumsatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Umsetzung ins deutsche Recht ist für 2026 vorgesehen; die erstmalige Anwendung gilt ab dem Berichtsjahr 2027 mit Veröffentlichung in 2028. 

Was Kita gGmbHs jetzt wissen müssen 

Viele kirchliche und freie Träger bündeln ihre Kindertagesstätten in übergeordneten regionalen gGmbHs, um ihre Verwaltung zu entlasten, Professionalität zu sichern und Flexibilität in Steuerung zu erreichen. In NRW wirken die strukturellen Anreize der Kinderbildungsgesetz-Reform (KiBiz-Reform) dabei als Katalysator. In diesen Fällen müssen die CSRD-Schwellen auf konsolidierter Basis geprüft werden. Überschreitet der Gesamtverbund 1.000 Mitarbeitende und 450 Mio. € Umsatz, ist er CSRD-berichtspflichtig.  

Wichtig: Bei Erweiterungen gilt gemäß ESRS die CSRD-Berichtspflicht für hinzukommende Einheiten ab dem ersten Jahr der Einbindung. Bereits durchgeführte Wesentlichkeitsanalysen behalten ihre Gültigkeit, sollten aber mit Aufnahme neuer Kita gGmbHs in bestehende Strukturen auf ihre Aktualität hin überprüft und bei Bedarf angepasst werden. 

Was jetzt tun ist: Fahrplan für Bistümer und Kita-Träger 

  • Weichenstellende Entscheidung: CSRD oder VSME? 

  • Prüfen Sie, ob die konsolidierten Schwellen (1.000 MA/450 Mio. €) erreicht werden. Bei erwarteter Berichtspflicht in den nächsten Jahren empfiehlt sich die Vorbereitung auf CSRD. 

  • Für nicht berichtspflichtige Organisationen bietet der VSME-Standard eine freiwillige, schlanke Alternative der Berichterstattung zur „Schöpfungsbewahrung“, die zentrale ESRS-Themen abdeckt. 

  • Wesentlichkeitsanalyse validieren 

  • Passen Sie vorhandene Analysen an den finalen ESRS-Stand (Dezember 2025) an und dokumentieren Sie Vorgehen und Ergebnisse. Eine kompakte fachliche Sichtung durch Wirtschaftsprüfung/CSRD-Experten mit Empfehlungen schafft Sicherheit und vermeidet unnötige Prüfhinweise. 

  • ESG-Daten erheben 

  • Binden Sie zur Datenerhebung die zuständigen Bereiche für Ihre wesentlichen Themen (z. B. Mobilität, Energie, Gebäude, Mitarbeitende) ein und legen Sie einen Plan zur Erhebung ausstehender Daten fest 

  • Beziehen Sie neue KitagGmbHs frühzeitig in Ihre Wesentlichkeitsanalyse und ESGDatenerhebung ein. 

VSME als freiwillige Option 

Für nicht berichtspflichtige Kita-Träger ist VSME eine praxistaugliche Alternative: 

  • schlanker als ESRS 

  • kompatibel mit vorhandenen DNK-Berichten und CSRD-Vorarbeiten 

  • durch freiwillige Zusatzinformationen ergänzbar 

  • ermöglicht Messbarkeit und Steuerung relevanter ESG-Themen ohne vollen CSRD-Aufwand. 

Fazit 

Konsolidierungen können Kita-Trägergesellschaften in die CSRD-Pflicht führen, wenn im Gesamtverbund 1.000 Mitarbeitende und 450 Mio. € Umsatz überschritten werden. Ist absehbar, dass dies durch organisatorische Entwicklungen in den nächsten Jahren der Fall sein wird, empfiehlt sich die frühzeitige Vorbereitung auf eine CSRD-Berichterstattung und damit die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die Erhebung von ESG-Daten in den wesentlichen Themenfeldern sowie die Planung einer Probeberichterstattung. 

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch: Wir klären mit Ihnen, ob und ab wann eine Berichtspflicht besteht und helfen Ihnen aus dem für Sie relevanten Startblock. Jetzt Kontakt aufnehmen!