Die Weichen sind gestellt: Mit 382 Stimmen dafür, 249 Stimmen dagegen und 13 Enthaltungen hat das Parlament seine Position zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Omnibus I) am 13. November 2025 angenommen und damit eine deutliche Fokussierung der CSRD-Pflichten signalisiert: nur noch sehr große Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. € sollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.
Im Überblick sind die Positionen der Trilogparteien zum Anwendungsbereich der CSRD:
EU-Kommission: > 1000 Beschäftigte, > 50 Mio. € Umsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme.
Rat der EU (Mitgliedstaaten): > 1000 Beschäftigte, > 450 Mio. € Umsatz.
EU-Parlament: > 1.750 Beschäftigte, > 450 Mio. € Umsatz.
Die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat der EU und EU-Kommission beginnen zeitnah am 18. November. Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2025.
Ebenfalls am 13. November 2025 hat das Europäische Parlament ein Klimazwischenziel für 2040 beschlossen: eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990. Damit wird der Kurs in Richtung Klimaneutralität bis 2050 grundsätzlich bestätigt, auch wenn ab 2036 5 % der Emissionsreduktionen über internationale CO₂-Zertifikate erzielt werden könnten. Während Europa also um Vereinfachung und Klarheit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ringt, bleibt die klimapolitische Zielsetzung weiterhin verbindlich.
Was bedeutet das Omnibusverfahren für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft?
Planungssicherheit: Höhere EU-Schwellenwerte könnten viele Träger formal entlasten.
Finanzierung: Banken und Fördermittelgeber fragen weiterhin fundierte ESG-Daten ab.
Steuerung und Risiko: ESG-Kennzahlen unterstützen eine vorausschauende Steuerung von Risiken, Finanzen und Ressourcen, unabhängig von Mindestpflichten.
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