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Das neue Pflegekompetenzgesetz nimmt Fahrt auf

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Das Pflegekompetenzgesetz wurde im Entwurf bereits in der alten Legislaturperiode im Dezember 2024 im Kabinett verabschiedet. Eine Befassung im Bundestag erfolgte vor dem Regierungswechsel nicht mehr. Nun befasst sich der Bundestag damit in aktualisierter Form mit neuem Namen. 

Kernanliegen des Gesetzes bleibt der langfristige Umbau der Pflegestrukturen in Deutschland und der Ausbau der Befugnisse des Pflegefachpersonals, um das Berufsbild Pflege attraktiver zu machen. Die Pflege soll zu einem eigenständigen Heilberuf ausgebaut werden. 

Pflegekräfte sollen künftig „eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können“, heißt es. 

Außerdem kommen Neuregelungen durch weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des geltenden Rechts mit Verfahrensoptimierungen für die Vergütungsverhandlungen oder einfachere Vorgaben für digitale Pflegeanwendungen und die eng damit verknüpften ergänzenden Unterstützungsleistungen. 

Neu im SGB XI geregelt wird bei der Vergütungsfindung: bei der Bemessung der Pflegesätze einer Pflegeeinrichtung können die Pflegesätze derjenigen Pflegeeinrichtungen, die nach Art, Größe und Entlohnung der Mitarbeitenden sowie hinsichtlich der Leistungs- und Qualitätsmerkmale im Wesentlichen gleichartig sind, angemessen berücksichtigt werden; Vergleichsdaten sind transparent darzustellen.

Ferner sollen die Kommunen stärker in den Auf- und Ausbau der Pflege-Infrastruktur eingebunden werden. Neue verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen soll es geben für sie. Zudem soll die Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen künftig in sektorenübergreifenden Verträgen geregelt werden können. 

Diese „stambulanten“ Mischformen sind nicht immer eindeutig dem ambulanten oder stationären Sektor zuzuordnen. Ein weiterer Punkt ist, dass die Pflegeberatung in Zukunft einheitlich, gemeinsam und kassenartenübergreifend organisiert werden soll.

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