Non-Profit-Organisationen (NPO) stehen bei der Umsetzung der DSGVO vor erheblichen Herausforderungen, häufig aufgrund begrenzter Ressourcen. Das erhöht das Risiko von Datenschutzverstößen, etwa durch unsichere Speicherung von Daten, versehentliches Versenden sensibler Informationen oder ungenehmigte Veröffentlichung von Fotos. Da NPOs oft mit besonders schützenswerten Daten arbeiten, ist ein effektives Datenschutz-Managementsystem besonders wichtig.
Geplante Änderungen durch die Digital-Omnibus-Verordnung
Mit der geplanten Digital-Omnibus-Verordnung will die EU-Kommission Bürokratie abbauen, zentrale Begriffe wie personenbezogene Daten klarer definieren und die Einhaltung der Vorschriften vereinfachen. Künftig gelten pseudonymisierte Daten nicht mehr automatisch als personenbezogen, was bei Kooperationen und der Weitergabe von Daten für mehr Rechtssicherheit sorgen soll.
Zudem sollen Meldepflichten vereinfacht werden: Eine zentrale Meldestelle für Vorfälle soll geschaffen werden und die Frist zur Meldung hochriskanter Datenschutzverletzungen wird verlängert. Es entstehen zudem neue Rechtsgrundlagen für Forschung und KI-Projekte, die den Umgang mit Daten erleichtern und Informationspflichten reduzieren.
Bedeutung für Non-Profit-Organisationen
Die Reform bringt Vorteile wie weniger bürokratischen Aufwand und klarere Regeln, wirft aber auch neue Fragen auf – etwa zur Nutzung von Daten für KI-Zwecke und dem Schutz Betroffener. Schwachstellen im Datenschutz bleiben risikoreich, insbesondere wenn sensible Informationen betroffen sind.
Empfohlene Schritte für NPOs
- Datenschutzprozesse überprüfen und anpassen
- Sensible Daten und KI-Projekte identifizieren
- Mitarbeitende gezielt weiterbilden
- Technologische Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen
Aktueller Stand und Zeitplan
Der Verordnungsentwurf wurde im November 2025 vorgestellt; Beratungen auf EU-Ebene folgen. Die neuen Regelungen könnten frühestens Mitte/Ende 2026 verabschiedet werden. Für bestimmte Bereiche wie Hochrisiko-KI-Systeme gibt es Übergangsfristen von bis zu 16 Monaten, erste Auswirkungen sind ab 2027 zu erwarten. Organisationen sollten sich frühzeitig vorbereiten aber auch beachten, dass die bestehenden Verordnungen und Regeln weiterhin Bestand haben.
Übergangsfristen bei der Omnibus-Verordnung
- Hochrisiko-KI-Systeme
- Transparenz- und Meldepflichten
- Einheitliche Standards
Handlungsempfehlung und Fazit
NPOs und Unternehmen erhalten durch Übergangsfristen – zumindest theoretisch – ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Prozesse und Schulungen. Frühzeitige Planung ist angebracht, da nach Fristablauf die neuen Regeln verbindlich werden. Die Fristen helfen, den Übergang praktikabel zu gestalten und geben Organisationen die Möglichkeit, sich ohne Zeitdruck auf die Veränderungen einzustellen.
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