In Deutschland ist im Aktiengesetz das duale Führungsprinzip gesetzlich verankert. Es ist gekennzeichnet durch eine Trennung von Führung (Vorstand bzw. Geschäftsleitung) und Überwachung (Aufsichtsgremium) eines Unternehmens. Die Regelungen der deutschen börsennotierten Gesellschaften haben in der Praxis regelmäßig Ausstrahlungswirkung auf die Ausgestaltung der Unternehmensverfassung von Unternehmen anderer Rechtsformen.
Daher überrascht es wenig, dass das duale Führungsprinzip in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft etabliert ist. Die konsequente Umsetzung des dualen Führungsprinzips in den Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft betont auch die hohe Relevanz, die den Mechanismen zur Überwachung von Führungsaufgaben beigemessen wird. In der Praxis obliegen diese beispielsweise Organen wie dem Aufsichtsrat, dem Verwaltungsrat oder auch dem Stiftungsrat.
Zur Überwachung gehört nach Einschätzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vielmehr auch die begleitende und vorausschauende Beratung. Insbesondere durch eine Begleitung des Strategieprozesses kann das Aufsichtsgremium einen positiven Beitrag leisten und so den Vorstand bzw. die Geschäftsführung in seiner Arbeit wirksam unterstützen. Aufsichtsgremien sollten daher die Rolle eines strategischen Sparringspartners für die Unternehmensleitung aktiv wahrnehmen.
Die Regierungskommission sieht die aktive Strategiebegleitung durch den Aufsichtsrat dabei im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Unternehmensführung sowie der bewährten Rolle und Autonomie des Vorstands. Mit einer aktiven strategischen Befassung leistet der Aufsichtsrat neben der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten auch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Dies bedeutet aber auch, dass der Aufsichtsrat über die notwendigen strategischen Kompetenzen verfügen muss.
Eine aktivere Strategiebegleitung durch den Aufsichtsrat bietet die Chance, ein noch tieferes Verständnis für die Herausforderungen des Unternehmens zu erlangen und die daraus notwendigen Maßnahmen abzuleiten. Zudem können mögliche Fehlentwicklungen durch den Aufsichtsrat frühzeitiger identifiziert und somit durch die Unternehmensleitung rechtzeitig adressiert werden.
Konkrete Ansatzpunkte für eine aktive Strategiebegleitung durch den Aufsichtsrat sind aus Sicht der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex:
- Schaffung einer Vertrauenskultur
- Stärkere und systematische Institutionalisierung der Strategiearbeit des Aufsichtsrats
- Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich an der Unternehmensstrategie orientieren
- Strategiekonforme Weiterbildung des Aufsichtsrats
- Nachfolgeprozesse und Vergütungssysteme des Vorstands müssen zur Unternehmensstrategie passen.
- Zukunftsorientierte Ausrichtung der Aufsichtsratsagenda durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
- Kritische und regelmäßige Evaluierung der eigenen Arbeit durch eine systematische Effektivitätsprüfung
- Formate für eine bessere Informationsversorgung und effektiveres Arbeiten des Aufsichtsrats
Im Rahmen unserer Studie Führung und Aufsicht haben wir aufgezeigt, dass insbesondere die Kompetenzzusammensetzung und die Weiterbildung von Aufsichtsgremien in den Blick genommen und weiterentwickelt werden sollten. Darüber hinaus sind regelmäßige Informationen zur jeweiligen Branchenentwicklung für Aufsichtsgremien hilfreich.
Mit der stärkeren Einbindung von Aufsichtsgremien im Rahmen einer aktiven Strategiebegleitung können darüber hinaus Vorschläge und Entscheidungen des Vorstands durch den Aufsichtsrat insgesamt besser eingeschätzt und im unternehmerischen Gesamtkontext eingeordnet werden. Der Aufsichtsrat kann somit seinen klassischen Überwachungs- und Vorbehaltsaufgaben noch besser nachkommen.
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