Prüfungsschwerpunkte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
Es ist mittlerweile üblich, dass mit dem Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung Prüfungsschwerpunkte vereinbart werden. Diese Schwerpunkte spiegeln die spezifischen Informationsbedürfnisse des Aufsichtsorgans wider und fördern eine effektive Kommunikation zwischen Prüfer und Aufsichtsorgan. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und die Überwachungsfunktion des Aufsichtsorgans zu stärken.
Corporate Governance Kodex – der etwas andere Prüfungsschwerpunkt
Übliche Prüfungsschwerpunkte sind regelmäßig besondere Transaktionen und Sonderereignisse im Geschäftsjahr, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems oder die vertiefende Analyse von einzelnen Posten des Jahresabschlusses.
Neben diesen „üblichen“ Schwerpunkten möchten wir Ihnen einen weiteren interessanten Prüfungsschwerpunkt vorstellen, mit dem wir in den letzten Jahren vermehrt beauftragt wurden: Die Überprüfung der Einhaltung von allgemein anerkannten Regelungen zur Unternehmensverfassung wie zum Beispiel die Regelungen aus dem Diakonischen Corporate Governance Kodex (im Folgenden kurz: DGK bzw. Kodex).
An dieser Stelle möchten wir anmerken, dass es in der Praxis noch andere Kodizes bzw. vergleichbare Vorgaben (z. B. Corporate Governance Kodex der Lebenshilfe oder die Arbeitshilfe 182 für soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft) gibt, die im Rahmen einer Überprüfung ebenfalls zugrunde gelegt werden können.
Grundsätzliches zum Corporate Governance Kodex
Der DGK beschreibt im Wesentlichen die Aufgaben des Leitungs- und Aufsichtsorgans sowie der Mitglieder- bzw. Gesellschafterversammlung diakonischer Einrichtungen und Dienste sowie deren Zusammenarbeit. Der Kodex befasst sich zudem mit Interessenkonflikten zwischen den verschiedenen Organen, der Zusammensetzung der Organe sowie mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Anwendung sollte der DGK in Einrichtungen mit mehr als 50 Vollzeitkräften und einem Umsatz von mehr als 2 Millionen Euro finden. Ebenso wie der Deutsche Corporate Governance Kodex, der primär für börsennotierte Unternehmen gilt, setzt auch der DGK auf eine Selbstverpflichtung des jeweiligen Trägers zur Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze.
Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben
Der DGK unterteilt die Regelungen in Vorgaben (z. B. hinsichtlich bestimmter Aufgaben, die der Mitgliederversammlung zugewiesen werden), Empfehlungen (z. B. hinsichtlich der Offenlegung von Abweichungen vom DGK) und Anregungen (z. B. hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsorgans).
Der Abschlussprüfer überprüft die Anforderungen aus dem DGK mit den internen Regelungen des Mandanten (Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnungen, etc.) und berichtet dem Aufsichtsorgan über festgestellte Abweichungen.
Fazit
Die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des DGK ermöglicht dem Aufsichtsrat die eigene Unternehmensverfassung kritisch zu reflektieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Darüber hinaus signalisiert die Einhaltung des Kodex Transparenz, Verantwortung sowie Nachhaltigkeit und verstärkt das Vertrauen von Mitgliedern, Banken, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Der Kodex fördert zudem eine klare Rollenverteilung zwischen den Organen und unterstützt dadurch eine effiziente Kontrolle, strategische Ausrichtung und Risikosteuerung.
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