Erwähnung finden in stichwortartiger, fast schablonenhaft anmutender Aufzählung u. a.
- Barrierefreiheit,
- Weiterentwicklung des Bundesgleichstellungsgesetzes,
- Assistenzhunde,
- Prüfung rechtlicher und bürokratischer Hürden,
- Schaffung eines Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache,
- Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen
Zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen äußert sich die Koalition etwas näher:
„Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren.“
In diesem Zusammenhang werde dafür gesorgt, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können und der Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet wird, verbunden mit einer Verbesserung Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und der Zugangssteuerung der Reha-Träger sowie Erhöhung der Attraktivität des Budgets für Arbeit.
Und: „Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern.“
Wie dies alles allerdings geschehen soll, bleibt – wohl der Natur eines Koalitionsvertrages geschuldet – bis auf Weiteres verborgen.
Auch die digitale Teilhabe wird aufgegriffen, indem die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigt und der Erwerb digitaler Kompetenzen, eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen unterstützt werden sollen.
Zurückdrehen wollen die Koalitionäre, was erst zum 1. Januar 2024 ausgeschlossen worden war: Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichabgabe. Denn die nachrangige Förderung von Werkstätten und „Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte“ aus der Ausgleichsabgabe soll nun (wieder) gesetzlich ermöglicht werden. Warum dies allerdings nur für Wohnheime für Werkstattbeschäftigte und nicht generell für Wohnformen (insbesondere innovativere und bitte keine „Heime“!) erfolgen soll, erschließt sich nur bedingt – womöglich aus dem Zusammenhang mit der Ausgleichsabgabe.
Beachtlich, aber nicht überraschend sind die kaum verhohlenen Andeutungen einer Reform der Reform: Offenbar stellt die Koalition das Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung im SGB IX auf Bundes- und Landesebene in die gesetzgeberische Diskussion, wenn sie gemeinsam mit den Ländern und Kommunen auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten und eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau identifizieren und dabei Pauschalierungen prüfen will.
Und nicht zum ersten (aber vermutlich auch leider nicht zum letzten Mal) will eine Bundesregierung das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären und das System der Rehabilitation und Teilhabe im Sinne des Prinzips „Leistung aus einer Hand“ weiterentwickeln. Hoffentlich möge dies nunmehr gelingen. Nicht zuletzt sollen dabei ausdrücklich die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick genommen werden.
Eine erfreuliche Aussage gilt den EUTB: Auf der Basis der Evaluation sollen die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickelt und ihre Finanzierung sichergestellt werden.
Und die Reform des SGB VIII, die aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition ins Stocken geraten ist? Der Koalitionsvertrag enthält ein eher etwas schmallippiges Statement angesichts eines solch bedeutenden gesetzgeberischen Ansinnens:
Das Ziel der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch Reduzierung der Schnittstellen soll weiterverfolgt werden, um den betroffenen Familien den Zugang zu Leistungen zu erleichtern und die Behörden zu entlasten. Man werde zeitnah beginnen, gemeinsam mit Ländern und Kommunen unter Einbeziehung des umfangreichen Beteiligungsprozesses eine für sie umsetzbare Lösung zu erarbeiten. Fast mutet diese Aussage wie eine Abkehr von den bisherigen Gesetzesentwürfen an, zumal die Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Es bleibt abzuwarten, was der weitere Prozess ergeben wird. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden. Sollten Sie Fragen haben oder Beratungsbedarf bezüglich der Neuerungen im Koalitionsvertrag, kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!