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Der Zukunftspakt Pflege

Was wird aus der angekündigten Pflegereform des SGB XI?

Die Initiative verfolgt das Ziel, sowohl präventive als auch rehabilitative Maßnahmen zu stärken, die häusliche Pflege zu stabilisieren und die langfristige Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung zu sichern. Bundesgesundheitsministerin Warken betonte im Rahmen der Präsentation insbesondere die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung sowie einer stärkeren Ausrichtung an präventiven Versorgungsstrukturen.

Inhaltliche Schwerpunkte der Eckpunkte bzw. Reforminhalte umfassen:

  1. die Erweiterung präventiver und rehabilitativer Leistungen,
  2. die Einführung regelmäßiger Gesundheits-Check-ups zur Risikofrüherkennung,
  3. Maßnahmen zur Weiterentwicklung der häuslichen Versorgung, u. a. durch Notfallbudgets,
  4. die Fortführung des Teilleistungscharakters der Pflegeversicherung, ohne Systemwechsel zur Vollversicherung,
  5. eine zielgerichtete Mittelverwendung anhand nachweisbarer Wirksamkeit.

Die Bewertung durch die Wohlfahrtsverbände ist gemischt:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erkennt zwar die Notwendigkeit einer strukturellen Reform an, bemängelt jedoch insbesondere die unzureichende Ausgestaltung finanzieller Entlastungsmechanismen. Kritisiert werden u. a.:

  • das Fehlen einer tragfähigen Lösung zur Deckelung der Eigenanteile,
  • die unklare Ausgestaltung von Digitalisierung und Bürokratieabbau,
  • eine aus Sicht des Verbands unzureichende Systemtransparenz.

Gleichzeitig unterstützt die BAGFW die Stärkung der häuslichen Pflege und bewertet die Eckpunkte als im Grundsatz zielführend, wenn auch nicht ausreichend konkretisiert.
Der Bundesverband wir pflegen e. V. äußert sich wesentlich kritischer. Er bewertet die Eckpunkte als nicht geeignet, die selbst gesetzten politischen Ziele – insbesondere nachhaltige Entlastungen für pflegende Angehörige – zu erreichen.

Der Verband problematisiert vor allem das Bestreben, Reformen „ohne Mehrausgaben“ umzusetzen und eine strukturelle Ungleichbehandlung häuslicher Pflege, da die geplante Deckelung der Eigenanteile lediglich für stationäre Einrichtungen gelten soll.

Auch seitens weiterer Akteure werden deutliche Vorbehalte geäußert.

Der GKV-Spitzenverband kritisiert das Reformpapier als zu unverbindlich und bemängelt das Fehlen klar definierter und belastbarer Finanzierungsmechanismen.
Der Deutsche Pflegerat hebt hervor, dass die Perspektive der professionellen Pflege im Reformprozess nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Die nächste Bund-Länder-Runde zur Finanzierung ist für Februar 2026 vorgesehen. Das Reformgesetz soll nach aktuellem Zeitplan spätestens Ende 2026 in Kraft treten. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden. 

Und sollten Sie vorab Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!