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Die Reform des SGB VIII geht weiter!

Referentenentwurf zum 1. KJHSRG liegt vor

Seit dem 23. März 2026 liegt der Referentenentwurf zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vor und konkretisiert insbesondere die sogenannte inklusive Lösung. 

Ein Referentenentwurf ist ein Startschuss. Auf der Strecke bis zur Verabschiedung eines Gesetzes sind nun die Verbände gefragt, bis zum 16. April 2026 Stellung zu nehmen.

Wir werden an dieser Stelle in Kürze erste Einschätzungen aus Sicht unserer Rechtsexperten und Experten für Organisation und Strategie veröffentlichen, um Sie in die Lage zu versetzen, den Referentenentwurf umfassend zu beurteilen:

Die Verbändeanhörung und das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir eng begleiten, denn selten bleibt es inhaltlich in allen Punkten bei einem ersten Entwurf. Und es steht in der Tat zu hoffen, dass die Verbände Einfluss nehmen und Änderungen und Ergänzungen insbesondere im Vertragsrecht zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer erwirken können! 

Die Entwicklungen des Gesetzes bis zu seiner Verabschiedung werden Ihre strategischen, organisatorischen und auch rechtlichen Erwägungen sowie die Zukunft Ihres Unternehmens in der Leistungserbringung für Kinder und Jugendliche ab jetzt maßgeblich beeinflussen. 

Ihre Unterstützung in allen sich daraus ergebenden Fragen ist daher unser Anliegen – über die Ziellinie der Verabschiedung des Gesetzes hinaus in den kommenden Jahren der Umsetzung. Lesen Sie hier in den kommenden Tagen weiter!

Und bei Fragen vorab, kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!