Neuigkeiten

Die Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft haben Bestand

Rechtssicherheit durch das finale Urteil des BFH

Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 11. Juli 2024 dem Vorstoß des BFH eine Absage erteilt und die Innenumsätze als nicht steuerbar angesehen. Der BFH hat nunmehr die im Streitverfahren strittigen Rechtsfragen mit Urteil vom 29.08.2024, Az. V R 14/24 final abgeschlossen. 

In den Leitsätzen des Urteils heißt es nunmehr, dass die alleinige Steuerschuldnerschaft des Organträger gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG unionrechtskonform ist und Innenumsätze entsprechend der bisherigen Rechtsprechung weiterhin nicht steuerbar sind.

Zudem wurde entschieden, dass die Nichtsteuerbarkeit eines Entgelts nicht dazu führen kann, dass die erbrachte Leistung zu einer Entnahmebesteuerung führt. 

Sollten Sie Fragen zu den Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft haben, melde Sie sich gerne bei uns. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Beitrag Innenumsätze in der umsatzsteuerlichen Organschaft bleiben nicht steuerbar.