Die Digitalisierung in der Pflege ist Chance und Herausforderung zugleich. Am Anfang entsteht aber erst einmal Mehraufwand, der finanziert werden muss, bevor Kosten gesenkt werden können. Die Implementierung von KI-Systemen kann teuer sein, insbesondere in einem Bereich wie der Pflege.
Viele Einrichtungen haben nicht die finanziellen Mittel, um in fortschrittliche Technologien investieren zu können. Neben einer Basisdigitalisierung fehlt es häufig an der notwendigen technischen Ausstattung und stabilen Netzwerken, um KI-Systeme zuverlässig nutzen zu können. Ohne leistungsfähige IT-Infrastrukturen wiederum können KI-Anwendungen ihre Vorteile nicht voll entfalten. Und ohne entsprechende Schulungen und Weiterbildungen sind viele Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen nicht in der Lage, die neuen Technologien effizient nutzen zu können.
Wie aber kann der anfängliche Investitionsaufwand finanziert werden?
Neben der allgemeinen Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen iSd § 72 SGB XI nach Landesrecht gemäß § 82 Abs 3 oder 4 SGB XI gibt es auch die durch das PUEG bis zum 31.12.2030 verlängerte Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI als einmaligen Zuschuss von bis zu 12.000 € je Pflegeeinrichtung. Gefördert werden laut Gesetz die Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, darunter die Erweiterung der digitalen Kompetenzen von Pflegekräften in der Langzeitpflege. Der maximale Förderbetrag von 12.000 € entspricht 40 % einer Gesamtinvestition von 30.000 €.
Des Weiteren gibt bei der staatlichen KfW-Bank mit dem Kredit Nr. 380, dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, einen günstigen Förderkredit im Angebot, der zur Finanzierung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben mit einem Kreditvolumen von mindestens 25.000 € und höchsten 25 Mio € dient. Mit dem Kredit werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel finanziert. Der zinsverbilligte Kredit und das Kreditvolumen sind an bestimmte Bedingungen gebunden und gilt damit als Subvention bzw. staatliche Beihilfe, für die es einen Höchstwert gibt. Beantragt werden kann der Kredit bei der Hausbank der Pflegeeinrichtung, über die später auch die Rückzahlung des Kredites erfolgt.
Aktuell die wichtigste Finanzierungsquelle in der Digitalisierung dürften für Pflegeeinrichtungen aber die sog. TI-Pauschalen nach § 106b SGB XI und § 380 SGB V sein, die der monatlichen Refinanzierung der Aufwendungen für die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) dienen. Rückwirkend zum 01.07.2023 zahlen Kranken- und Pflegekassen nunmehr eine Grundpauschale für die TI-Anbindung und eine Zusatzpauschale für den elektronischen Heilberufeausweis. Die Anbindung der Pflegeeinrichtungen muss lt. Gesetz bis zum 01.07.2025 erfolgen. Voraussetzung für die Zahlung der Pauschalen ist der Nachweis der Pflegeeinrichtung über den Anschluss an die TI und dessen Funktionsfähigkeit, darunter u. a. die Unterstützung der Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Zudem müssen die Pauschalen quartalsweise in einem Online-Verfahren beim GKV-Spitzenverband beantragt werden, der ein maximales Zahlungsziel von 2,5 Monaten hat. Die Pflegeeinrichtung muss also bis zu 5,5 Monate auf die Erstattung der gezahlten Aufwendungen warten.
Besser haben es da voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen in Bayern, die durch einen Beschluss der Landespflegesatzkommission seit dem 01.05.2024 für IT- und Digitalisierungsaufwendungen bei Nachweis der Kosten im Pflegesatz eine Pauschale von bis zu 800 € bzw. 700 € pro Platz im Jahr beantragen können. Ohne Kostennachweis reduzieren sich diese Pauschalen auf 300 € bzw. 275 € pro Platz.
Ob aber all diese Hilfen am Ende ausreichend sein werden, um die notwendige Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen kurzfristig und vollständig refinanzieren zu können, steht nach Ansicht von Kritikern dieser Regelungen auf einem anderen Blatt. Sie halten die Fördermaßnahmen zu Recht für unzureichend, um eine wirklich sinnvolle IT- und Digitalisierungsstrategie von Pflegeeinrichtungen umsetzen zu können.
Sollten Sie Fragen zu den möglichen Fördermaßnahmen haben oder generell Beratung benötigen, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!