Das neue Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern setzt die Forderungen nach einer stärkeren Personenzentrierung und der Berücksichtigung der Wunsch- und Wahlrechte der Menschen mit Behinderung um und soll die Qualität der beruflichen Bildung verbessern und die Selbstbestimmung stärken.
Durch einheitliche Vorgaben sollen deutschlandweit und unabhängig vom jeweiligen Leistungserbringer vergleichbare Standards und transparente Prozesse eingeführt werden. Darüber hinaus soll die Durchlässigkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht werden.
Wesentliche Neuerungen betreffen
- Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
- Maßnahmen zur Digitalisierung
- Maßnahmen zur stärkeren Personenzentrierung
- Maßnahmen zur (stärkeren) Arbeitsmarktorientierung
- Neuregelung des Fahrdienstes
Zu den Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zählt die verpflichtende Erstellung eines Qualitäts- und Leistungshandbuchs (QLHB). Im QLHB ist darzustellen, wie das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich konkret umgesetzt werden. Dabei ist der Weg eines Teilnehmenden durch das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich zu beschreiben. Die Leistungserbringer müssen das QLHB bis zum 31. Dezember 2026 erstellen. Zusätzlich werden Qualitätszirkel eingeführt, die zur Qualitätsentwicklung und -sicherung beitragen sollen.
Als wesentliche Maßnahme zur Digitalisierung soll bereits zum 1. Januar 2026 – soweit möglich – die Elektronische Maßnahmeabwicklung (EMAW) eingeführt werden. Die EMAW wird verbindlich für den Datenaustausch und das Berichtswesen genutzt. Über die EMAW werden Informationen zum Eintritt, zum Maßnahmeverlauf und zum Austritt sowie Verbleib der Teilnehmenden übermittelt.
Eine stärkere Personenzentrierung soll insbesondere durch eine dynamische, individuelle Eingliederungsplanung auf Basis von Kompetenzanalysen erreicht werden. Der gemeinsam mit den Teilnehmenden zu erstellende Eingliederungsplan legt Eingliederungsziele und Bildungsmaßnahmen fest und wird entsprechend der individuellen Entwicklung der Teilnehmenden fortgeschrieben. Dabei ist für jeden Teilnehmenden ein umfassend verantwortlicher Bildungsbegleitender als dauerhafte Bezugsperson zu benennen.
Die Maßnahmen zur Arbeitsmarktorientierung betreffen vor allem die Einführung anerkannter Qualifizierungsbausteine und verpflichtender Betriebspraktika. Durch die Nutzung anerkannter Qualifizierungsbausteine orientieren sich die vermittelten beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten an Berufsbildern anerkannter Ausbildungsberufe und ermöglichen eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz. Zusätzlich ist vorgesehen, die Teilnahme an Qualifizierungsbausteinen zu bescheinigen.
Im Zuge der Neuregelung des Fahrdienstes wird ein neues Verfahren zur Fahrkostenregelung ab 2026 eingeführt. Insbesondere wird ein pauschaler Fahrkostensatz für den Gruppenfahrdienst ermittelt und vergütet.
Das neue Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich beinhaltet eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben für die Leistungserbringer. So ist das QLHB zu erstellen und nachfolgend zu pflegen, Qualitätsverantwortliche zu benennen, die EMAW einzuführen, die Eingliederungspläne anzupassen, Bildungsbegleitende zu benennen, Mitarbeitende zu schulen, Abläufe und Prozesse anzupassen und vieles mehr. Die BA stellt einige Hilfsmittel insbesondere zur Erstellung des QLHB und zur Einführung des EMAW bereit.
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