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Eingliederungshilfe: Außertarifliche Gehälter sind zu refinanzieren

Eine Schiedsstellenentscheidung mit wegweisender Bedeutung

Dieser lag folgendes zu Grunde:

Der Leistungsträger war der Auffassung, dass sich die Vergütung von Vorständen und Geschäftsführer:innen bei Leistungsträgern der Eingliederungshilfe im Rahmen tarifvertraglicher Eingruppierungen halten müsse, die Leistungserbringerin hingegen vertrat die Ansicht, sie sei bezüglich der Geschäftsführung nicht an einen Tarifvertrag gebunden, eine übertarifliche Vergütung sei wirtschaftlich angemessen.

Die Schiedsstelle SGB IX in Schleswig-Holstein hat entschieden: tarifvertragliche Regelungen stehen der geltend gemachten Refinanzierung außertariflicher Geschäftsführergehälter nicht entgegen.

Nach der grundsätzlichen Entscheidung hatte die Schiedsstelle die wirtschaftliche Angemessenheit des konkreten Gehalts zu bewerten. Dies konnte sie, da die Leistungserbringerin, vertreten durch Curacon, eine von Curacon eigens erstellte Untersuchung (Benchmarking) aus dem Bereich des Gesundheitswesens und Sozialwirtschaft vorgelegt hatte, in die aus allen Bundesländern entsprechende Erhebungen eingegangen waren, die verdeutlichten, dass die in Rede stehende Vergütung ohne Zweifel innerhalb der Vergütung von Geschäftsführern oder Vorständen vergleichbarer Unternehmen liegt.

Einwendungen des Leistungsträgers gegen das Benchmarking, das die Schiedsstelle als „externen Vergleich“ heranzog, wies die Schiedsstelle zurück: Insoweit hätte er seinerseits entsprechende Daten vorlegen müssen. Denn es obliege der Mitwirkungsverpflichtung des Leistungsträgers, entsprechende Erkenntnisse in ein Schiedsstellenverfahren einzubringen.

Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig, wir werden weiter berichten. Wenden Sie sich in diesen und anderen Fragen rund um Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen oder Gehaltsbenchmarking gerne an unsere Expert:innen. Jetzt Kontakt aufnehmen!