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Einsatz und Gestaltung von Patientenportalen

Datenschutz vollständig im Blick behalten

Einordnung

Bei der Einführung von Patientenportalen in der Klinik müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dazu zählen z. B. die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung sowie die Bereitstellung von passgenauen Datenschutzerklärungen. Bei einer stetigen Weiterentwicklung und Anpassung der Patientenportale besteht die Herausforderung, die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Blick zu behalten und die Dokumentationen zu aktualisieren – insbesondere, wenn diese um neue Funktionalitäten ergänzt werden.

Umsetzung in der Praxis

Krankenhäuser haben ihre Patientenportale eingeführt oder bauen bestehende Lösungen bereits aus. Ein Patientenportal erleichtert u. a. die Abläufe und verbessert die Kommunikation mit Patient:innen. Gleichzeitig entstehen dabei erhebliche Datenschutzrisiken, denn es werden immer besonders sensible Gesundheitsdaten verarbeitet.

Damit ein Patientenportal rechtssicher betrieben werden kann, ist in der Regel die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung zwingend erforderlich. Die Datenschutzfolgenabschätzung prüft systematisch, welche Risiken für die Rechte der Betroffenen bestehen und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen diese Risiken senken oder vermeiden. Ohne eine umfängliche Datenschutzfolgenabschätzung bestehen rechtliche Unsicherheiten – bis hin zu Untersagungen oder Bußgeldern.

Neben der Datenschutzfolgenabschätzung sind die Datenschutz-Informationspflichten zentral. Patient:innen müssen klar, verständlich und vollständig darüber informiert werden, welche Daten im Patientenportal verarbeitet werden, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage. Es reicht nicht nur allgemeine Informationspflichten für die gesamte Klinik vorzuhalten. Für das Patientenportal ist eine spezifische Datenschutzerklärung erforderlich, die genau die dort stattfindenden Verarbeitungen abbildet. Wenn das Patientenportal z. B. über eine eigene App läuft, muss für diese App eine eigene, individuelle Datenschutzerklärung erstellt werden. Gleiches gilt für zusätzliche Module oder Services im Patientenportal, etwa digitale Aufklärungsbögen oder Video-Sprechstunden. Wichtig ist, dass die Informationspflichten leicht auffindbar, gut lesbar und sprachlich verständlich sind.

Datenschutz-Checkliste

  • Ganzheitliche datenschutzrechtliche Prüfung des Patientenportals inklusive aller Module und Schnittstellen und Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung durch ein interdisziplinäres Prüfteam

  • Erstellung aller individueller Datenschutzerklärungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben

  • Regelmäßige Review aller Dokumentationen und Aktualisierung bei Veränderungen

Fazit

Für eine rechtssichere Umsetzung sollten die/der Datenschutzbeauftragte und alle relevanten Organisationseinheiten frühzeitig und eng eingebunden werden. Nur wenn alle Beteiligten gemeinsam auf die Inhalte der Datenschutzfolgenabschätzung und der jeweiligen Datenschutzerklärung schauen, lassen sich Risiken erkennen und praktikable Lösungen entwickeln.

Wir unterstützen Krankenhäuser dabei, die notwendigen Datenschutzprozesse rund um das Patientenportal aufzusetzen: von der Planung und Durchführung der Datenschutzfolgenabschätzung bis zur Erstellung passgenauer, individueller Datenschutzerklärungen für Portal, App oder Webseiten. 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihr Patientenportal erweitern oder überprüfen möchten – damit Ihr digitales Angebot sicher, rechtskonform und zukunftsfähig bleibt. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt bzw. überarbeitet.