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Entlastung für Pflegebedürftige

Spahn kündigt Pflegeversicherungsreform an

Die von Jens Spahn angekündigte Pflegereform sorgt derzeit für rege Diskussion unter den beteiligten Interessensgruppen, denn die zukünftige Pflegeversicherung soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten, jedoch bleibt die Versicherung auch zukünftig eine Teilkaskoversicherung, die nicht alle Kosten etwa wie Unterkunft und Verpflegung übernehmen wird.

Grundsätzlich beinhaltete die Reform drei wesentliche Kernelemente: 

  1. Zum einen soll der Eigenanteil für den Pflegebedürftigen in der stationären Langzeitpflege künftig nicht mehr als 700 Euro pro Monat betragen und nicht länger als 36 Monate gezahlt werden. Da dieser Eigenanteil die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen in der jeweiligen Einrichtung nicht miteinschließt, liegen die eigenständig zu zahlenden Kosten für die Pflegebedürftigen deutlich höher. Im bundesweiten Schnitt betrugen diese zuletzt insgesamt 2.015 Euro pro Monat (Quelle: Verband der Ersatzkassen Stand 1. Juli 2020), wobei es zwischen den unterschiedlichen Trägerarten sowie regional große Unterschiede gibt.
  2. Eine weitere geplante Maßnahme sieht die Einführung eines jährlichen Pflegebudgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger durch erhöhte und feste Pflegegeld- und Pflegesachleistungssätze vor. Diese Unterstützung soll ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können. Ob eine alleinige Erhöhung der Fördergelder und Sachleistungen jedoch wirklich entlastet, bleibt vorerst abzuwarten. Bereits 2019 veröffentlichte die Diakonie Deutschland ein umfassendes Reformkonzept und sprach sich in diesem Zuge insbesondere für eine Fokussierung auf zuverlässige Angebote für Angehörige, die wirklich entlasten und gegen eine alleinige Erhöhung der Gelder aus.
  3. Das dritte wesentliche Element der Pflegereform baut auf einer verbesserten Entlohnung der Pflegekräfte auf. Geplant ist es, nur diejenigen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zuzulassen, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif oder tarifähnlich vergüten. Doch auch diese Maßnahme verspricht keine unbedingte Lösung des aktuellen Pflegekräftemangels, da sie viele Aspekte der täglichen Arbeitsqualität und somit weitere relevante zu betrachtende Unzufriedenheitsfaktoren außer Acht lässt.

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