Die EFRAG, die die EU-Kommission zur Überarbeitung der Europäischen Berichtsstandards (ESRS) berät, hat am 20. Juni 2025 einen Zwischenbericht zur Überarbeitung der ESRS veröffentlicht.
Ziel: Eine deutliche Reduktion des Aufwands für Unternehmen bei gleichbleibender Transparenz. Der finale Entwurf soll bis Ende Oktober der EU-Kommission zur Entscheidung vorliegen. Den aktuellen Stand finden Sie im EFRAG-Dokument vom 20. Juni 2025.
1. Hintergrund: Warum eine Überarbeitung notwendig ist
Die EFRAG nennt zentrale Herausforderungen aus der Anwendung der ESRS für das Jahr 2024. Eine Auswertung von rund 700 Nachhaltigkeitsberichten und Rückmeldungen zeigt: Die Anwendung ist komplex und gerade für mittelgroße Unternehmen oft schwer handhabbar. Dies gilt in besonderem Maße auch für Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Herausforderungen, die nun adressiert werden sollen, umfassen z. B.
- Uneinheitliche Wesentlichkeitsanalysen
- Missverständnisse bei der Definition von Auswirkungen
- Unklare Schwellenwerte, Aggregationsebenen und IRO-Bewertungen
2. Skizze zur geplanten Vereinfachung: Weniger Pflicht, mehr Relevanz
Die EFRAG schlägt substanzielle Vereinfachung der Berichtsanforderungen vor. So sollen:
- Repetitive Pflichtangaben (MDR-Angaben) reduziert oder zusammengefasst werden
- Verpflichtende Datenpunkte in den Themenstandards (E1 bis E5, S1 bis S4 und G1) deutlich verringert werden
- Konzepte, Maßnahmen und Ziele (PATs) nur noch berichtet werden, wenn sie tatsächlich bestehen und sich auf wesentliche Themen beziehen
- Die Wesentlichkeitsanalyse soll top-down entlang des Geschäftsmodells erfolgen, weg von einer rein indikatorbasierten Bottom-up-Analyse
- Eine Priorisierung eigener Primärdaten gegenüber Schätzungen entlang der Wertschöpfungskette möglich sein
- Pragmatisch mit Datenlücken umgegangen werden, um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden.
- Eine Reduzierung der Berichtspflichten um über 50 % wird in Aussicht gestellt, durch Kürzungen, Überführung von Anforderungen in unverbindliche Leitlinien oder in freiwillige Angaben
3. Was bedeutet das für Ihre Organisation?
Für Unternehmen, die aktuell eine Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD durchführen und eine Nachhaltigkeitsstrategie ausarbeiten ist besonders relevant:
- Die Zahl der Berichtspflichten dürfte deutlich sinken.
- Es zählt stärker die Wesentlichkeit und das tatsächliche Vorhandensein von Inhalten.
- Die Standards sollen praxisnäher, verständlicher und relevanter ausgestaltet werden.
Die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch offen. Der Entwurf zur überarbeiteten ESRS-Fassung wird Mitte Juli erwartet, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation. Eine Kosten-Nutzen-Analyse soll bis Ende Oktober vorliegen. Anschließend wird die Empfehlung zum finalen ESRS-Entwurf an die EU-Kommission übermittelt.
Die geplante Überarbeitung der ESRS ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entlastung. Für Unternehmen heißt es jetzt: Nicht stoppen, sondern fokussieren, vor allem auf Wesentlichkeitsanalyse, Datensichtung und Strategieentwicklung.
4. Berichtspflichtgrenzen im Blick: Neue Schwellenwerte geplant
Parallel zur inhaltlichen Überarbeitung der ESRS laufen auf EU-Ebene Debatten zur Anhebung der Schwellenwerte für die Berichtspflicht nach CSRD. Die Tendenz zur Anhebung ist sichtbar, auch wenn die Vorschläge aktuell noch auseinander gehen:
- EU-Kommission (Entwurf Omnibus-Verordnung vom 26. Februar 2025): 1.000 Beschäftigte und > 25 Mio. € oder Bilanzsumme > 50 Mio. €
- Rat der EU: 1.000 Beschäftigte und Umsatz > 450 Mio. €
- EU-Parlament: vorauss. 3000 Beschäftigte und Umsatz > 450 Mio. € (Warborn-Entwurf vom 24.06.2025)
Eine Einigung im Trilog-Verfahren wird bis zum 31. Oktober 2025 erwartet.
Auch die Schwellenwerte zur CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), dem europäischen Pendant zum LKSG, sind noch Teil des laufenden Omnibusverfahrens. Die Positionen variieren hier zwischen
- EU-Kommission: 1000 Beschäftigte und 450 Mio. € Umsatz
- Rat der EU: 5000 Beschäftigte und 1.5 Mrd. € Umsatz und Verschiebung der Umsetzung um ein Jahr (bis zum 26. Juli 2028)
5. Jetzt vormerken: Webinar „Update Nachhaltigkeit“ am 15. September
Am Montag, dem 15. September um 9:00 Uhr, laden wir Sie zum kostenfreien Webinar „Update Nachhaltigkeit“ ein.
Unsere Expert:innen ordnen die Entwicklungen zur ESRS-Überarbeitung und den Berichtspflichtgrenzen ein und geben einen praxisnahen Einblick in die Umsetzung der CSRD in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Mehr erfahren!