Seit 2025 ist Nachhaltigkeit als Kriterium in der Krankenhaustransformationsfond-Verordnung (KHTFV) verankert. Banken versenden standardmäßig ESG-Fragebögen. Auch ohne formale Berichtspflicht stehen Krankenhäuser daher vor der Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitsleistung strukturiert zu erfassen, zu bewerten und nachvollziehbar darzustellen.
Viele große Krankenhäuser haben sich bereits im Zuge der Überarbeitung der CSRD-Richtlinie auf eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereitet und mithilfe einer Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS ihre Risiken und Auswirkungen erhoben.
Auch wenn Krankenhäuser mit weniger als 450 Mio. € Nettoumsatz künftig nicht mehr unmittelbar CSRD-berichtspflichtig sein werden, stellen sie sich nun die Frage: Umstieg auf den VSME-Standard zur freiwilligen Berichterstattung oder freiwillig nach CSRD in reduziertem Umfang berichten?
Diese Überlegung ist berechtigt. Mitarbeitende der EZB wiesen im Februar 2026 darauf hin, dass die überarbeiteten ESRS für viele besser geeignet sein könnten als der VSME-Standard. Dieser wurde primär für nicht börsennotierte Kleinst- und kleine Unternehmen mit begrenzter Komplexität entwickelt. Viele Krankenhäuser bewegen sich jedoch organisatorisch, finanziell und unter Risikoaspekten in einer anderen Größenordnung. Die verschlankten ESRS bieten hier einen flexibleren Rahmen, insbesondere für Verbünde mit mehreren Einrichtungen oder differenzierten Leistungsbereichen, und ermöglichen durch das gestärkte Wesentlichkeitsprinzips eine Fokussierung auf relevante Nachhaltigkeitsthemen. In der Tat entscheiden sich besonders Einrichtungen mit 50 bis 450 Mio. € Nettoumsatz vermehrt für eine freiwillige CSRD-Berichterstattung.
Ob CSRD oder VSME, in beiden Fällen ist es ratsam, krankenhausspezifische Informationen zu berücksichtigen, wie Auswirkungen auf die Versorgung von Patient:innen und Bewohnende, die im VSME-Standard anders als in den ESRS standardmäßig enthalten sind, oder finanzielle Risiken durch Cyberangriffe. Auch die Analyse von Risiken entlang der Wertschöpfungskette bleibt Teil einer verantwortungsvollen Unternehmenssteuerung, selbst wenn Berichtspflichten im Lieferkettenbereich ausgesetzt sind und künftig nur die größten Krankenhausverbünde unter das europäische Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) fallen werden.
Die Erhebung von Emissionsdaten und die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie gewinnen dabei erneut an Bedeutung. Nicht nur Berichtsstandards verlangen konkrete ESG-Maßnahmen zur Erreichung definierter Ziele; auch Banken und Fördermittelgeber fordern entsprechende Angaben als Bestandteil ihrer Risiko- und Bonitätsbewertung. Dabei geht es neben Strategien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ebenso um Arbeitgeberattraktivität und den Umgang mit Risiken entlang der Wertschöpfungskette.
Ein praxisorientierter Umgang hilft, das Thema Nachhaltigkeit anzugehen:
- ein geeignetes Kennzahlensystem aufbauen,
- zentrale Handlungsfelder definieren und
- einen ersten Testbericht vorbereiten, ob CSRD-nah oder nach VSME mit krankenhausspezifischen Zusatzinformationen.
Entscheidend ist nicht die Wahl des Standards, sondern die Umsetzung. Neben Banken und Fördermittelgebern setzen auch die Erwartungen von Mitarbeitenden und die wachsende Verfügbarkeit von Branchenkennzahlen Impulse für mehr Nachhaltigkeit im Krankenhaussektor.
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