Die Reformprozesse schreiten sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch in der Eingliederungshilfe voran. Für Leistungserbringer ist klar: Die Anforderungen ändern sich, wenngleich Details zum aktuellen Zeitpunkt noch offen sind. Umso wichtiger ist es, sich strategisch agil aufzustellen und die Umsetzung der Reformen strukturiert anzugehen.
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe – Strukturreform verfolgt neue Wege?!
Die Reform der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe nimmt nach einer Phase der Stagnation wieder Fahrt auf. Mit dem Beschluss des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes 2021 begann eine dreistufige Reform des SGB VIII: Seit 2021 ist Inklusion als Ziel verankert (Stufe 1), 2024 wurden sog. Verfahrenslotsen eingeführt (Stufe 2) und ab 2028 soll die Gesamtzuständigkeit (Stufe 3) erfolgen, vorbehaltlich eines weiteren Gesetzes bis 2027. Nun arbeitet das Bundesfamilienministerium erneut an einem Referentenentwurf, der 2026 vorliegen soll. Inhaltliche Details zum Referentenentwurf bleiben bislang offen. Für Leistungserbringer bleiben damit weiterhin konkrete operative Veränderungen unklar.
Bundeteilhabegesetz (BTHG) – Stillstand auf halber Strecke?!
Die Umsetzung des BTHG stockt und wird unter dem Stichwort „Reform der Reform“ diskutiert. Auf Landesebene wurden teils Übergangsvereinbarungen beendet und kürzlich Arbeitspapiere zur Vereinfachung von Landesrahmenverträgen erstellt (s. Beitrag, S. 4–5). Während die Leistungserbringer bereits erste Strukturen wie den Einsatz von ICF-orientierten Instrumenten (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit – ICF) etabliert haben, fehlt es an einer flächendeckenden Anwendung, insbesondere bei der Gesamt- und Teilhabeplanung. Auch weitere zentrale Aufgaben, wie beispielsweise die Verhandlung auskömmlicher Vereinbarungen, stehen weiterhin aus. Einige Träger bereiten sich trotz bestehender Unsicherheiten bereits aktiv auf die Reformen vor, andere warten auf vollständige Klarheit und Konkretisierung der Anforderungen. Fest steht: Abwarten ist keine (nachhaltige) Strategie. In Phasen der wahrnehmbaren Unsicherheit ist es für Organisationen essenziell, sich agil aufzustellen und die internen Schritte zur strategischen Verankerung und operativen Umsetzung von Reformen strukturiert anzugehen.
Fahrplan durch die Reformen – Reformen als strukturierte Projekte managen
Planung und Umsetzung sollten Projektcharakter haben – mit Klarheit bei Struktur, Steuerung, Zeitplan, Verantwortlichkeiten und Evaluation.
Reform-Monitoring verankern
Ein festgelegter Verantwortungsbereich muss den Reformprozess beobachten, relevante Informationen weitergeben und fortlaufend die betroffenen Leistungsbereiche, geltende Fristen und Auswirkungen für die Organisation abbilden und analysieren.
Strategie und Leistungsangebot anpassen
Die Unternehmensstrategie ist fortlaufend an den geltenden Vorgaben auszurichten, damit für den operativen Bereich stets ein belastbarer rechtlicher Rahmen besteht. Dies beinhaltet die Überprüfung und Anpassung von Leistungsangeboten, -Portfolio und -strukturen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sollten Angebote frühzeitig teilhabeorientiert und inklusiv gestaltet sowie eng mit der Hilfe-, Teilhabe-und Gesamtplanung verknüpft werden. Auch Leitbild, Fachkonzepte und Leistungsbeschreibungen sind entsprechend zu aktualisieren.
Personal qualifizieren
Die Weiterentwicklung des Leistungsangebots erfordert neue Qualifikationen, etwa in den Bereichen Teilhabe- und ICF-orientierte Bedarfsermittlung, Verfahrenskompetenzen und Fachwissen zu Behinderungsbildern. Der Fortbildungsbedarf ist zu ermitteln und durch Schulungen abzudecken. Professionelles Change Management ist entscheidend, um die Akzeptanz zu fördern.
Finanzen sichern
Reformen verändern Refinanzierungs- und Kostenstrukturen. Die Anpassung des Wirtschaftsplans und ein aktives Liquiditätsmanagement sind entscheidend für die finanzielle Stabilität. Frühzeige Gespräche und Verhandlungen mit Sozialleistungsträgern sowie die Abstimmung von Modellprojekten schaffen Planungssicherheit.
FAZIT
Die Reformen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe eröffnen wichtige Chancen für mehr Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung, bringen aber auch erhebliche Herausforderungen mit sich. Nur ein strategischer Fahrplan mit strukturierter Umsetzung ermöglicht flexible Reaktionen auf neue gesetzliche Vorgaben und sichert damit die Handlungsfähigkeit der Leistungserbringer. So lassen sich die Reformprozesse optimal für Organisation und Zielgruppen nutzen.
Dieser Artikel stammt aus unserem Mandantenmagazin Curacontact, das 4 x im Jahr aktuelle Themen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Öffentlichen Sektor und Kirche aufbereitet. Interesse? Dann füllen Sie ganz einfach das Formular aus. Jetzt abonnieren!