Träger in der Sozialwirtschaft wollen ihren Beitrag zur CO2-Reduktion leisten und können dadurch auch Kostensteigerungen für die Sozialhilfeträger bzw. Kommunen vermeiden.
Ein Großteil der durch die Träger bereits umgesetzten Maßnahmen sind operativer und verhaltensorientierter Natur. Demgegenüber haben investive und strategische Maßnahmen aufgrund der bestehenden Investitionshemmnisse bisher eine zu vernachlässigende Bedeutung, obwohl sie in der Regel über die größte Hebelwirkung verfügen. Da eine energetische Sanierung von den Sozialhilfeträgern jedoch üblicherweise als nicht betriebsnotwendig angesehen wird, werden derartige Maßnahmen in der Regel auch nicht über die gesonderte Berechnung der Investitionskosten refinanziert. In dem Whitepaper des Brüsseler Kreises „Nachhaltigkeit als Insolvenzfalle für die Sozialwirtschaft“ wird zusätzlich auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass bei Anwendung der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) die Beleihungswerte der energetisch häufig ineffizienten Sozialimmobilien sinken werden.
Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeit für die Sozialwirtschaft führt dann zu einem Dilemma, wobei beide Varianten in die Insolvenzfalle führen:
- Aus Investitionen in die energetische Transformation drohen ohne Refinanzierung strukturelle Defizite.
- Ohne Investitionen in die energetische Transformation droht eine Absenkung der Beleihungswerte, sodass der jeweilige Träger gezwungen sein könnte, zusätzliche Sicherheiten einzubringen, die er häufig nicht hat.
Sollen die Nachhaltigkeitsziele erreicht und drohende Insolvenzen vermieden werden, müssen Investitionen in die energetische Transformation als betriebsnotwendig eingestuft und verbindlich refinanziert werden.
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