Neuigkeiten

Gemeinsames Webinar mit Diakonie und Caritas

Aufklärungs- und Webinarreihe für Mitgliedseinrichtungen

Das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz StaRUG war 2020 und 2021 in aller Munde. Ziele dieses Gesetzes waren Krisenfrüherkennung und Krisenprävention. Mit der Veröffentlichung des IDW S 16 wurde im Dezember ein neuer Standard veröffentlicht, der sehr konkrete Handlungsanweisungen mit sich bringt – und damit auch deutlich verschärfte Haftungsrisiken für Geschäftsführungen.

Curacon und die Landesverbände Diakonisches Werk Bayern, Diakonisches Werk Württemberg, Diakonisches Werk Baden, Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg sowie Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben im Frühjahr gemeinsam eine Aufklärungs- und Webinarreihe für Mitgliedseinrichtungen durchgeführt.

Im Fokus standen die Themen Krisenfrüherkennung, Risikomanagement und integrierte Unternehmensplanung.

Die Referenten Daniela Lechner, Senior Managerin bei Curacon, Jochen Richter, Partner bei Curacon und Christian Bertels, Senior Manager der Curacon Recht GmbH, vermittelten den Teilnehmenden praxisnah, wie Organisationen frühzeitig Risiken erkennen, bewerten und geeignete Steuerungsmaßnahmen etablieren können. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Anforderungen des im Dezember veröffentlichten IDW S 16, der die Erwartungen an ein wirksames Krisenfrüherkennungssystem und eine belastbare Unternehmensplanung deutlich konkretisiert. Gemäß IDW S 16 muss jede Unternehmensplanung mindestens eine integrierte Liquiditätsplanung als festen Bestandteil umfassen.

„Die Anforderungen an Geschäftsführungen sind deutlich gestiegen“, erläuterte Daniela Lechner. „Ein funktionierendes Risikomanagement sowie eine vorausschauende Liquiditätsplanung sind heute unverzichtbar – nicht nur zur Sicherung der Unternehmensstabilität, sondern auch zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken.“

Hintergrund ist, dass Geschäftsführungen seit dem StaRUG nachweisen müssen, dass sie ein angemessenes Krisenfrüherkennungssystem implementiert haben. Der IDW S 16 konkretisiert die Anforderung an ein Krisenfrüherkennungssystem nun. Fehlt ein solches System, drohen im Ernstfall nicht nur organisatorische Konsequenzen, sondern auch persönliche Haftungsrisiken für die Verantwortlichen.

Auch Aufsichtsgremien stehen verstärkt in der Pflicht. Christian Bertels betonte: „Die Überwachung der Geschäftsführung gewinnt weiter an Bedeutung. Aufsichtsgremien müssen sicherstellen, dass geeignete Steuerungs- und Kontrollsysteme vorhanden sind und wirksam eingesetzt werden.“

Das Webinar stieß auf großes Interesse und positive Resonanz. Die Teilnehmenden hoben insbesondere den hohen Praxisbezug sowie die klare Einordnung der neuen regulatorischen Anforderungen hervor. „Auch wenn dies oft nicht mitbedacht oder unterschätzt wird: Die Sozialwirtschaft ist in vielen Bereichen den gleichen regulatorischen Bedingungen unterworfen wie Unternehmen der Privatwirtschaft. Umso wichtiger ist es, mit der Curacon einen Partner an der Seite zu haben, der die Herausforderungen der Sozialwirtschaft kennt und uns bei der Umsetzung unterstützt,“ so Philipp Feichtenbeiner, Vorstand Finanzen der Diakonie Bayern, zum Abschluss der Veranstaltung.

Mit dem gemeinsamen Webinar leisten Curacon und die beteiligten diakonischen und caritativen Landesverbände einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung und Qualifizierung sozialwirtschaftlicher Organisationen im Umgang mit Krisensituationen und regulatorischen Neuerungen. 

Sie möchten mehr über unsere Curacon-Veranstaltungen erfahren? Zu den Veranstaltungen!