Im Sommer 2026 stehen die Nutzung von Gesundheitsdaten, der Ausbau digitaler Versorgungsprozesse und die Umsetzung europäischer Vorgaben weiter im Fokus. Diskutiert werden insbesondere Regelungen, die Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung, Qualitätssicherung und digitale Innovation besser nutzbar machen sollen. So wurde unter anderem durch das sogenannte “Entlastungskabinett” der Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) auf den Weg gebracht.
Mit dem Reformpaket sollen die enormen Potenziale der Digitalisierung endlich auch im medizinischen Alltag spürbar ankommen. Darüber hinaus sind weitere Initiativen geplant, wie z. B. auch eine Überarbeitung des Gesundheitsdatennutzungsgesetztes (GDNG). Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Medizinische Versorgungszentren und soziale Einrichtungen bedeutet das: Sollen Daten für andere Zweck genutzt werden als den, für die die Daten ursprünglich erfasst worden sind, müssen die gesetzlichen Anforderungen andie Zulässigkeit einer Weiterverarbeitung genau geprüft werden.
Weiterverarbeitung verfolgt unterschiedliche Zwecke
In der täglichen Arbeit werden Daten oft zunächst für einen konkreten Zweck erhoben: Behandlung, Pflegeplanung, Abrechnung, Teilhabeplanung, Hilfeplanung oder Dokumentation gegenüber Kostenträgern. Problematisch wird es, wenn dieselben Daten später für andere Zwecke genutzt werden sollen, z. B. für interne Analysen, Projektberichte, Forschung, KI-gestützte Auswertungen oder Präventionsangebote. Besonders sensibel sind Gesundheitsdaten, Diagnosen, Medikationsdaten, Angaben zur psychischen Gesundheit, Behinderungen, Sucht, familiären Belastungen oder Hilfeverläufen in der Jugendhilfe.
Ein typischer Fall ist die Auswertung vorhandener Dokumentationsdaten, um Auffälligkeiten in Verweildauer, Pflegegradmanagement, Wiederaufnahmen oder Betreuungsbedarf zu erkennen. Fachlich kann das sehr sinnvoll sein. Datenschutzrechtlich muss aber geprüft werden, ob die ursprüngliche Rechtsgrundlage diese Auswertung trägt oder ob eine neue Grundlage, eine Einwilligung, eine Anonymisierung oder zumindest eine wirksame Pseudonymisierung erforderlich ist. Pseudonymisierung bedeutet: Der direkte Name wird ersetzt, eine Zuordnung ist aber unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie Anonymisierung.
Auch Schnittstellen zwischen Krankenhausinformationssystem, Pflegedokumentation, Abrechnung, Qualitätsmanagement und Data-Warehouse-Systemen erhöhen das Risiko. Häufig wissen Fachbereiche nicht genau, welche Daten in welchen Auswertungen landen. Gerade in größeren Einrichtungen entsteht so schnell eine Datennutzung „nebenbei“, ohne dass Verantwortlichkeiten, Informationspflichten und Löschfristen sauber dokumentiert sind.
Daher sollten Verantwortliche vor einer Weiterverarbeitung folgende Punkte unbedingt berücksichtigen:
Vor neuen Auswertungen klären: Welcher Zweck wird verfolgt und welche Daten sind dafür wirklich erforderlich? Kann die Weiterverarbeitung auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden?
Prüfen, ob vorhandene Informationen an Patient:innen, Bewohner:innen, Klient:innen oder Sorgeberechtigte den neuen Zweck abdecken.
Daten für Steuerungszwecke möglichst aggregieren, also so zusammenfassen, dass einzelne Personen nicht mehr erkennbar sind.
Bei Forschungs-, KI- oder Qualitätsprojekten Datenschutzbeauftragte, IT, Fachbereich und ggf. Ethik- oder Compliance-Strukturen frühzeitig einbinden.
Schnittstellen und regelmäßige Exporte in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen.
Fazit
Einrichtungen sollten eine kurze Bestandsaufnahme laufender Auswertungen erstellen: Welche Daten werden außerhalb des ursprünglichen Fachverfahrens genutzt, wer erhält Ergebnisse und wie lange werden sie gespeichert? Neue Projekte sollten erst starten, wenn Zweck, Rechtsgrundlage, Rollenverteilung, Informationspflichten und TOMs dokumentiert sind. Sinnvoll ist außerdem ein Freigabeprozess für Datenanalysen, damit Fachbereiche nicht jedes Mal bei null beginnen und trotzdem keine sensiblen Daten unkontrolliert weiterverwendet werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Vorgehen. Kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt bzw. überarbeitet.