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GKV-Sparpaket trifft Kliniken hart

Was der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Ihre Klinik bedeutet

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz belastet Kliniken massiv: gedeckelte Erlöse, Qualitätsrisiken, Defizitwelle und blockierte Strukturprojekte – wir zeigen, was das konkret heißt.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Ausgaben der GKV bremsen und den Zusatzbeitrag für Versicherte stabil halten. Nach Regierungsplänen summieren sich die Ausgabenkürzungen der GKV in 2027 auf rund 11 Mrd. Euro und bis 2030 auf knapp 29 Mrd. Euro. Davon entfallen in 2027 rund 4,6 Mrd. Euro auf Kliniken. Auch wenn der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, ist aktuell nicht zu erwarten, dass bis zu einem finalen Gesetz noch signifikante Entlastungen für Krankenhäuser auftauchen.

Welche Bereiche sind besonders betroffen?

  • Vergütung und Pflegebudget: Deckelung von Landesbasisfallwert (LBFW) und Pflegebudget u.a. durch die Streichung der Meistbegünstigungsklausel und nur noch hälftige Refinanzierung der tariflichen Lohnkostensteigerungen, die über den Orientierungswert hinaus gehen,  Mehrkosten für zusätzliches Pflegepersonal werden nicht mehr vollständig ausgeglichen, die Pauschale für pflegeentlastende Maßnahmen entfällt.
  • MD-Prüfungen: 5 % Prüfquote gilt künftig erst ab 80 % unbeanstandeter Rechnungen, bei unter 60 % steigt die Quote auf bis zu 25 %. Gleichzeitig sinken die Schwellenwerte, ab denen MD-Prüfungen stattfinden.
  • Struktur- und Mengensteuerung: Kurzliegerpauschalen und verpflichtende Zweitmeinungsverfahren dämpfen Vergütung und Mengen bei mengenanfälligen elektiven Eingriffen. Darüber hinaus werden Fallzusammenführungen beabsichtigt.

Wirtschaftliche Implikation

Curacon Berechnungen zeigen: Allein für somatische Kliniken ergeben sich 2027 Mindereinnahmen von rund 4,1 Mrd. Euro – etwa 200 Euro pro Case Mix Punkt. Bei einem Krankenhaus mit 10.000 CMP ergäbe sich im Mittel ein Umsatzrückgang von rd. € 2 Mio., der in gleichem Maße auch das Ergebnis und die Liquidität belastet. Nach der DKG-Herbstumfrage 2025 haben etwa 66 % der Krankenhäuser für das Jahr 2025 mit einem negativen Jahresergebnis gerechnet. Wir rechnen damit, dass durch das Gesetz dieser Wert schon in 2027 auf deutlich über 80 % ansteigen kann und vielerorts kurz- bis mittelfristig Liquiditätskrisen vorprogrammiert sind. Zumal die Effekte in den Folgejahren noch deutlich größer werden und Einsparpotenziale in Krankenhäusern kaum noch vorhanden sind. Bei unveränderter Leistungserbringung und durchschnittlichen Personalkosten je Vollkraft von 87 T€ (Quelle: Curacon-Datenpool 2024) sind rein rechnerisch rd. 47.000 Stellen in Gefahr – durch notwendige Einsparungen oder Schließungen der Häuser.

Einfluss auf die Versorgungsqualität

Die wirtschaftliche Verschärfung bleibt nicht ohne Folgen für die medizinische Qualität. Werden Personalkosten – insbesondere in der Pflege – nicht mehr voll refinanziert, steigt der Druck auf die Mitarbeitenden: die in den letzten Jahren erreichte Entlastung der Pflege wird wieder umgekehrt. Kurzliegerpauschalen fördern kürzere Verweildauern und eine Verlagerung in den ambulanten Bereich – ohne passende Strukturen drohen Versorgungslücken, vor allem bei älterem und multimorbidem Patienten:innen. Höhere Prüfquoten und strengere Maßstäbe erhöhen zudem weiter Bürokratie und Dokumentationsaufwand im Medizincontrolling und binden Ressourcen, die für die direkte Patientenversorgung fehlen.

Rechtliche Implikationen

Über die wirtschaftlichen Effekte hinaus hat das Gesetz erhebliche rechtliche Implikationen. Schärfere MD-Prüfungen und neue Abrechnungsrisiken erhöhen die Anforderungen an Kodierung, Dokumentation und internes Prüfmanagement und können bei systematischen Fehlern zu Rückforderungen, Sanktionen und Streitigkeiten mit den Kostenträgern führen. Zugleich verschärft die Deckelung von Pflegebudget und Vergütung das Spannungsfeld zwischen Tarifbindung und nur teilweiser Refinanzierung der Personalkosten. Strukturvorgaben wie Kurzliegerpauschalen und verpflichtende Zweitmeinungen berühren zudem Aufklärungs-, Organisations- und Haftungspflichten der Kliniken und erfordern rechtskonforme Prozesse an den Schnittstellen von ambulanter und stationärer Versorgung. Schließlich sind Krankenhausplanung, Investitionsentscheidungen und die Pflichten von Geschäftsführung und Aufsichtsorganen vor dem Hintergrund drohender Krisen- und Restrukturierungsszenarien neu zu bewerten.

Die DKG warnt daher vor einer „planlosen Kürzungspolitik“, die Kliniken die wirtschaftliche Grundlage entzieht, notwendige Strukturprojekte (sektorenübergreifende Versorger, ambulante Notfallzentren, Digitalisierung, Resilienzmaßnahmen) blockiert und damit die Zukunftsfähigkeit der Versorgung gefährdet. Als Gegenmodell schlägt sie eine einnahmeorientierte Dämpfung der Preisentwicklung mit vollem Tarifausgleich, gezielten Anpassungen beim Pflegebudget sowie ein Bündel von Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen vor, das Kliniken um rund 15 Mrd. Euro entlasten könnte – Einsparungen könnten so mit Struktur- und Qualitätszielen einhergehen.

Fazit

Für Träger und Entscheider stellt sich jetzt die Frage, wie stark das Gesetz das eigene Haus – wirtschaftlich, qualitativ und rechtlich – trifft und welche Gegenstrategien möglich sind.

Curacon unterstützt Sie dabei, die Effekte des GKV Beitragsstabilisierungsgesetzes auf Basis Ihrer Hausdaten zu simulieren, Versorgungs- und Qualitätsrisiken im Sinne des IDW S 16 frühzeitig zu erkennen und medizinstrategische wie wirtschaftliche Handlungsoptionen zu entwickeln – von der Anpassung des Leistungsportfolios über die rechtssichere Ausgestaltung von Abrechnungs-, MD- und Personalstrukturen bis zur Vorbereitung von Gesprächen mit Trägern, Banken, Politik und Aufsichtsbehörden.

Um die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens und die damit verbundenen Risiken für Krankenhäuser näher zu beleuchten, bietet Curacon aufgrund der großen Nachfrage am 2. Juni von 13:00 bis 14:00 Uhr erneut ein kostenfreies Webinar an. Melden Sie sich hier an!