Auch wenn eine Vielzahl von Pflegeeinrichtungen noch auf Festsetzungsbescheide der Landschaftsverbände auf den 01.01.2023, 01.01.2024 oder 01.01.2025 wartet, so ist die Beantragung neuer Investitionskostenbescheide zum 01.01.2026 in NRW nunmehr seit dem 1. Juli 2025 in Pfad.Invest 2.0 möglich.
Die Beantragung zum 01.01.2026 muss bis zum 31.12.2025 abgeschlossen werden.
Neue Angemessenheitsgrenzen 2026
Die für die Investitionskostenrefinanzierung teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen einschließlich der solitären Kurzzeitpflege maßgeblichen Angemessenheitsgrenzen werden jährlich auf Grundlage der Preisindizes für Wohnbauten in NRW für das Folgejahr auf Basis des Mai-Index festgesetzt.
Das Statistische Landesamt für NRW hat diesen Wert für den Mai 2025 mit 131,2 % Mitte Juli bekannt gegeben. Seit dem Mai 2024 erfolgt die Berechnung der Preisindizes für die Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen mit dem Basisjahr 2021 (= 100 %). Zuvor veröffentlichte Indizes mit dem alten Basisjahr (2015 = 100 %) haben seitdem ihre Gültigkeitverloren.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) wird voraussichtlich bis spätestens Ende August 2025 per Erlass die neuen Angemessenheitsgrenzen der APG DVO für das Jahr 2026 mit dem Mai-Index des Basisjahres 2021 und dem danach ermittelten Mai-Index 2025 festsetzen.
Diese Werte sind relevant für die Neufestsetzung der gesondert zu berechnenden Investitionskosten bei Bestandseinrichtungen, aber auch für Neubauprojekte oder Umbau-/Baumaßnahmen, die in 2026 abgeschlossen werden.
Der Anstieg des Baupreisindex Mai 2025 im Vergleich Mai-Index 2023 beträgt + 6,3 %!
Ausgehend vom Baupreisindex für Wohngebäude, der im Mai 2025 auf 131,2 % (Basisjahr 2021 = 100) gestiegen ist, lässt sich errechnen, dass der Wert damit um rd. 6,3 % höher als der für den Zeitraum 2023/2024 relevante Ansatz (Mai-Index 2023 123,4 %) liegen wird.
Auf der Basis des Mai-Indexes des Jahres 2025 betragen die Angemessenheitsgrenzen im Jahr 2026 daher – vorbehaltlich der noch ausstehenden Festsetzung durch das MAGS – voraussichtlich für
- vollstationäre Pflegeeinrichtungen 3.397,65 € (2025: 3.288,88 €) je qm NRF ohne Zentralküche) bzw. 3.540,52 € (2025: 3.427,18 €) je qm NRF mit Zentralküche
- für teilstationäre Pflegeeinrichtungen 2.783,09 € (2025: 2.694,00 € je qm NRF
- den Betrag nach § 6 Abs. 1 APG DVO NRW, der für die Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung sowie die Wartung von Anlagegütern nach den §§ 2 und 3 APG DVO NRW zur Verfügung steht, beträgt für Festsetzungen, deren Gültigkeit im Jahr 2026 beginnt, 30,36 € (2025: 29,39 €) je qm NRF.
Für den Neubau von vollstationären Pflegeeinrichtungen mit Zentralküche bedeuten die neuen Werte, dass der Investitionskostensatz bei Inbetriebnahme zum 01.01.2026 u. U. bereits bei 52,00 €/Tag liegen wird, so dass der Selbstzahleranteil in der Belegung nochmals geringer sein wird als bisher schon und die Investitionskosten wohl hauptsächlich vom örtlichen Sozialhilfeträger zu tragen sind.
Investitionskostenbeantragung für die Jahre 2026/2027: Was ist zu tun?
- Vorschau zu den voraussichtlichen Investitionskosten 2026/2027 erstellen!
- Nachweise zur Führung der virtuellen Konten aufbereiten, Nachweisdatei(en) erstellen!
- Optionen zur Vermeidung der Pflicht zur Führung der virtuellen Konten prüfen!
- Belegungsdaten 2-3 Jahre vor dem Beantragungszeitraum aufbereiten (für 2023 und 2024 insbesondere!
- Forderungsausfälle aufbereiten (unterschieden nach gerichtsfest und anderen)!
- Überprüfung Mietvertrag und klären, wie eine höhere Angemessenheitsgrenze ausgeschöpft und die Pflicht zur Führung der virtuellen Konten ggf. vermieden werden kann!
- Rechtzeitig die WBVG-Ankündigung gemäß § 9 Abs. 2 WBVG vorbereiten!
- Rechtzeitig die IK-Beantragung in Pfad.invest bis zum 31.12.2025 sicherstellen, da ansonsten ab dem 01.01.2026 die Abrechnungsgrundlage fehlt!
- Überprüfung, ob und in welchem Umfang LSG-Urteile bereits umgesetzt sind; ggf. Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen, wenn im Zeitraum 2003 – 2019 Baumaßnahmen abgeschlossen worden sind und bislang noch keine möglichen Anpassungen erfolgt sind.
Unser Fachressort Altenhilfe hilft weiter:
Neben einer individuellen Beratung und Betreuung zur APG DVO bieten wir auch dieses Jahr wieder Grundlagenseminare für Einsteiger und zur Wissensauffrischung von Interessierten an:
Folgende Termine im September 2025 stehen zur Auswahl:
- 17.09.2025, Praxisseminar APG DVO in der Niederlassung Münster
- 23.09.2025, Grundlagenwebinar APG DVO
- 23.09.2025, Webinar Update APG DVO
Insbesondere die Teilnahme am Praxisseminar in der Niederlassung am 17. September soll dem persönlichen Fachaustausch zu Fragen der APG DVO dienen.
Aber auch aber auch die Webinartermine am 23. September von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr (Grundlagenwebinar für Einsteiger:innen) und von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr (Update für Expert:innen zu Spezialfragen der APG DVO DVO) sind sicher von Interesse. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Mehr erfahren und teilnehmen!
Gerne können Sie uns auch vorab Fragen zur APG DVO stellen oder uns von besonderen Erfahrungen mit der APG DVO berichten. Wie nehmen beides gerne in die Veranstaltungen mit auf. Jetzt Kontakt aufnehmen!