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Ist die Finanzierung des Pflegebudgets in Gefahr?

Risikoeinschätzung zur Einführung der PPBV

Der Gesetzgeber möchte die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Für bestimmte somatische Krankenhäuser bedeutet dies die verpflichtende Anwendung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV). Damit verbunden ist ein Meldeverfahren an das InEK. 

Die Krankenhäuser sind zur Auskunft darüber verpflichtet, welches Personal im Sinne der PPBV bedarfsgerecht wäre und welches tatsächlich vorhanden ist. 

Es lassen sich somit Informationen darüber gewinnen, inwieweit die Personalvorgaben der PPBV zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits erfüllt werden. Dabei spielt auch die Qualifikation des Pflegepersonals eine Rolle. Zur Ermittlung des Erfüllungsgrades wird zwischen Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften unterschieden. Für Pflegehilfskräfte gibt es Obergrenzen für die Anrechnung im Erfüllungsgrad.

Falsch ist zum jetzigen Zeitpunkt die Annahme, dass der errechnete Personalbedarf sowie die eingeschränkte Anrechenbarkeit des Pflegehilfspersonals innerhalb der PPBV begrenzend auf das finanzierungsfähige Pflegepersonal im Rahmen des Pflegebudgets wirken. 

Trotzdem wäre es nicht überraschend, wenn einzelne Krankenkassen in den Budgetverhandlungen entsprechende Ansichten äußern. Infolgedessen ergeben sich zahlreiche Fragestellungen – insbesondere für zukünftige Budgetverhandlungen.

Daher ist es bereits zum jetzigen Zeitpunkt ratsam, sich mit den möglichen Folgen auseinanderzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Ein durch Curacon veröffentlichter Artikel in der KU Gesundheitsmanagement wagt eine erste Risikoeinschätzung zur Pflegepersonalbemessungsverordnung. Mehr erfahren!

Und für weitere Informationen schauen Sie sich auch gerne unser Video zum Thema Budgetverhandlungen in Krankenhäusern an: