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Welche Chancen stecken im Jahressteuergesetz 2024?

Relevante Themen für juristische Personen des öffentlichen Rechts

Verlängerung der Übergangsfrist des § 2b UstG

Die wohl relevanteste Aussage für juristische Personen des öffentlichen Rechts war die Bestätigung der erneuten Verlängerung des Optionszeitraum zur Anwendung der Altregelung und somit faktisch eine weitere Verzögerung der Umsetzung des § 2b UStG

9 Jahre haben nicht gereicht und somit gibt es nun einen Übergangszeitraum von 11 Jahren für einen einzigen Paragraphen.

Wer noch nichts in Sachen § 2b UstG unternommen hat, sollte sich trotz der Verlängerung nun auf den Weg machen und die gewonnene Zeit gut nutzen und nicht erst auf den letzten “Drücker” tätig werden.

Wer schon startklar ist, kann trotz der Verlängerung durchstarten und bei entsprechendem Vorsteuerpotential auch jetzt schon in das neue Rechtssystem wechseln oder beispielsweise sich schon mit einem Tax Compliance Management System beschäftigen.

Sport – keine weitergehende Steuerbefreiung

Der Gesetzgeber hat von einer Erweiterung der Steuerbefreiung für den Bereich des Sports Abstand genommen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Vorsteuerabzugs für Sportstätten zu begrüßen. Eine Ausweitung der Steuerbefreiung hätte dazu geführt, dass auch die Überlassung von Sportanlagen (Sporthallen, Schwimmbäder etc.) zukünftig steuerfrei geblieben wäre. Dies hätte zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs und einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG geführt.

Steuerfreiheit bei Bildungsleistungen

Die Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG hat ebenfalls Relevanz für den Bereich der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Hier werden die bisherigen Bescheinigungen wahrscheinlich nicht ausreichen und es werden neue Bescheinigungen einzuholen sein. Auch hier soll es dem Vernehmen nach eine Übergangsregelung geben.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesen oder anderen Themen des Jahressteuergesetzes 2024. Kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!