KDG-Novelle: Das ändert sich im kirchlichen Datenschutz
Seit dem 1. März 2026 gilt das novellierte Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) gemeinsam mit der überarbeiteten Durchführungsverordnung (KDG-DVO). Die gute Nachricht vorweg: Die KDG-Novelle stellt Ihre bisherige Datenschutzarbeit nicht auf den Kopf. Sie nähert den kirchlichen Datenschutz an die DSGVO an und schärft an einigen praxisrelevanten Stellen nach. Wir ordnen die Änderungen für Sie ein – und setzen sie mit Augenmaß um.
Was sich konkret ändert
Die wichtigsten Neuerungen der KDG-Novelle im Überblick:
- Schulungen: Eine einmalige Belehrung reicht nicht mehr. Künftig sind regelmäßige, risikoorientierte und dokumentierte Schulungen Pflicht.
- Ehrenamtliche: Sie sind nun ausdrücklich auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
- Einwilligung: Die Schriftform entfällt – maßgeblich ist die Nachweisbarkeit. Digitale Einwilligungen werden damit deutlich einfacher.
- Datenschutzbeauftragte: Die Bestellpflicht greift bei vielen Stellen erst ab 20 (statt bisher 10) ständig mit Datenverarbeitung beschäftigten Personen.
- IT und Cloud (KDG-DVO): Orientierung an BSI-Grundschutz und ISO 27001, faktische MFA-Pflicht ab Schutzniveau I, erstmals klare Cloud-Vorgaben inklusive verpflichtender Exit-Strategie.
- Kommunikation: Fax-Versand ist grundsätzlich unzulässig, die Weiterleitung an private Mail-Konten weitgehend untersagt.
Was das für Sie bedeutet
Vieles davon setzen gut aufgestellte Einrichtungen bereits um. Den prüfenden Blick lohnt es dennoch: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, technisch-organisatorische Maßnahmen und Cloud-Verträge sollten Sie an die neue KDG-DVO anpassen – nicht mehr und nicht weniger, als wirklich erforderlich ist.
Aus der Praxis
Beim Fax-Verbot zeigt sich der pragmatische Weg: Jeder Verantwortliche kann eigene Ausnahmen – insbesondere Übergangsbestimmungen – festlegen, etwa solange eine Behörde noch auf Fax besteht. Genau das haben wir sauber dokumentiert – rechtssicher und alltagstauglich.
Unser Beratungsansatz ist pragmatisch: Wir setzen die Anforderungen so um, dass sie zu Ihren Abläufen passen. Rechtssicherheit ist dabei selbstverständlich die Grundlage – machbar bleibt es trotzdem. Wir starten mit einer GAP-Analyse und priorisieren nach Risiko. Jetzt Kontakt aufnehmen!
In unserem CURACON-Webinar am 10. Juli 2026, 09.30 -11.00 Uhr, zur KDG-Novelle ordnen wir die Änderungen praxisnah ein und beantworten Ihre Fragen. Melden Sie sich gern an – oder sprechen Sie uns direkt an. Wir freuen uns auf Sie. Mehr erfahren und teilnehmen!